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Rechtsstaat ist »Luxus«
[update: 29.04.2002] Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
in Deutschland! Ich wende mich an Sie mit der Bitte, die Bestrebungen
Ihrer großen Parteien zur Verbesserung der Inneren Sicherheit im Kampf
gegen den internationalen Terrorismus noch mehr zu unterstützen. Sowohl
in den USA also auch in der Bundesrepublik Deutschland wurde erkannt, dass
die allermeisten der sogenannten »rechtsstaatlichen Grundsätze« im
Grunde nur dem Täterschutz dienen und absolut überflüssiger Luxus
sind. Die erbitterten Gegner des Rechtsstaates dürfen nicht damit rechnen
können, rechtsstaatlich behandelt zu werden. Wir begrüßen daher viele
der zur Zeit auch in Deutschland diskutierten bzw. geplanten Maßnahmen
zur Verbesserung der inneren Sicherheit, jedoch gehen diese i.d.R. nicht
weit genug. Es ist zwar gut, dass auch der deutsche Innenminister Otto
Schily auf dem SPD-Parteitag am 20.11.2001 sagte: »Law and Order sind
sozialdemokratische Werte«; im Sinne eines konsequenten konzertierten
Vorgehens gegen den Terror und für nationale Sicherheit sollten an vielen
Stellen aber bedeutend mehr überflüssige Bürgerrechte gestrichen
werden. Wir brauchen neue Ideen für die Stärkung der »wehrhaften
Demokratie«. Kritiker behaupten, viele eingeführten oder
diskutierten Maßnahmen wären eher typisch für Nazideutschland oder die
sogenannte Ostzone. Dies ist eigentlich nicht falsch: Jedoch ist der
Vergleich eine Frechheit, da es jetzt ja nicht um die Stützung einer
Diktatur geht!
- Aussetzung von Wahlen
In Krisenzeiten, speziell im Bündnis- oder Verteidigungsfall werden
keine Wahlen abgehalten. Ein Wechsel der Regierung würde naturgemäß
zu einer temporär eingeschränkten Handlungsfähigkeit der Exekutive
führen und diente nur dem Gegner. Außerdem erhält in Krisenzeiten
tendenziell die bisherige Regierung mehr Stimmen als sonst, so dass
stets auch die Oppositionen Interesse an diesem Wahlverbot bekundet
haben. Das Wahlverbot endet bereits zwei Jahre nach dem letzten
bekannten Zwischenfall bzw. der letzten kriegerischen Handlung. Die
Parlamente können mit einer 7/8-Mehrheit die Abhaltung von Wahlen
auch in Krisenzeiten verlangen.
- Demonstrationsrecht
Personen, die häufiger als dreimal im Jahr an Demonstrationen
teilnehmen, globalisierungsfeindliche Äußerungen gemacht haben sowie
andere bekannte Störer wie Atomkraftgegner müssen im Interesse der
Öffentlichen Sicherheit noch viel einfacher und schneller überwacht
und sicherungsverwahrt werden können. Wie uns zugetragen wurde, soll
besonders in Lower Saxony die eiserne Lady Ulrike Wolf-Gebhardt mit
ihrer Bezirksregierung Lüneburg sowie der dazugehörigen
Staatsanwaltschaft unter Jürger Wigger und Polizei unter Hans Reime
sehr vorbildlich bei der Beschränkung bzw. Aufhebung noch vorhandener
(i.d.R. abwegiger) Grundrechte und der wenig kleinlichen Auslegung
bestehender Gesetze gegenüber renitenten Castordemonstranten sein.
Dies sollten sich doch bitte andere staatliche Stellen in Deutschland
einmal zum Vorbild nehmen! Antiamerikanische oder
Antikriegs-Demonstrationen sind selbstverständlich generell zu
verbieten. In Krisenzeiten, speziell im Bündnis- oder
Verteidigungsfall, sind alle Demonstrationen und Versammlungen zu
untersagen. Parteitage staatstragender Parteien können vom
Versammlungsverbot ausgenommen werden. [13.11.2001; update:
17.04.2002]
- »Sicherheitsüberprüfungen«
Endlich wieder Berufsverbote für Staatsfeinde
Nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland haben sich die sogenannten
»Berufsverbote« in Krisenzeiten bereits bestens bewährt, als z.B.
viele Menschen mit unerwünschter linker Gesinnung nicht im
Staatsapparat als Beamte (Lehrer etc.) arbeiten durften. Nebenbei: Es
störte natürlich nie jemanden, dass Nazigrößen aus Justiz, Militär
etc. Staatsdiener blieben oder wurden; und das war sicher richtig so,
denn dies waren bestimmt keine Kommunisten. Auch in Amerika hat sich
in der McCarthy-Ära das »Komitee für unamerikanische Aktivitäten«
sehr gut bewährt, um sogenannte Intellektuelle und andere »liberale«
Personen, die nicht voll hinter dem Kampf gegen den Erzfeind (damals
der Weltkommunismus) standen, zu maßregeln (z.B. Charlie Chaplin).
Jetzt sollen wieder in diversen Ländern, z.B. in Deutschland,
sogenannte »Sicherheitsüberprüfungen« durchgeführt werden;
diesmal endlich auch in halbstaatlichen und privaten Organisationen.
Es ist doch absolut richtig, dass Mitarbeiter in sogenannten
sicherheitsrelevanten Einrichtungen, z.B. alle Krankenschwestern
in deutschen Krankenhäusern, von Verfassungsschutz und anderen
staatlichen Stellen überprüft bzw. beobachtet werden, oder?
Vielleicht handelt es sich um Pazifistinnen oder andere verwirrte
Menschen, die im Ernstfall keine Kriegshelden verarzten wollten? Oder
um extremistische Islamistinnen? Potentiell
als gefährlich eingestufte Personen sollten dann ohne Begründung und
ohne Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen, entlassen und weiter überwacht
werden. Die Sicherheitsüberprüfung in Rundfunkanstalten ist
natürlich nichts anderes als eine geniale, absolut notwendige
Zensurmaßnahme im Rahmen der rechtsstaatlichen Offensive zur Rettung
der Demokratie vor den Feinden der Freien Welt. Dies ist besonders zu
begrüßen, damit nicht weiterhin Medienvertreter gegen den gerechten
großen Krieg der Kulturen und die uneingeschränkte deutsche
Solidarität zu diesem internationalen Kampf gegen den islamistischen
Terrorismus wettern und damit der Wehrkraftzersetzung an der
Heimatfront weiter Vorschub leisten können. Es ist sehr vernünftig,
dass zunächst nicht besonders viele Einrichtungen als »sicherheitsrelevant«
eingestuft werden, um nicht den Widerstand in der Bevölkerung gegenüber
den Überwachungsmaßnahmen noch weiter zu verstärken. Sukzessive
sollen alle weiteren Wirtschaftssektoren als sicherheitsrelevant bzw.
kriegswichtig definiert werden. Wichtig ist, dass von der
Sicherheitsüberprüfung durch einfachen Kabinettsbeschluß bestimmte
Personen ausgenommen werden können. Sonst wäre ja absolut klar, dass
ehemalige (geheilte) Linksextremisten wie Joschka Fischer, Ludger
Vollmer, Jürgen Trittin oder besonders Otto Schily (die sich jetzt
als staatstragend bis ultrarechts beweisen), nirgendwo im Staatsdienst
bleiben könnten. Nicht einmal als Straßenfeger einer kleinen
Gemeindeverwaltung. Und das wäre ja wohl absurd! [Oct. 2001; update:
16.03.2002].
- Aussageverweigerung
Unsinnige Zeugnisverweigerungsrechte sind abzuschaffen, also die von
Journalisten, Rechtsanwälten, Pastoren/Pfarrern und Familienangehörigen.
Zum Beispiel muß dann die Ehefrau auch gegen ihren beschuldigten
Ehegatten wahrheitsgetreu aussagen. Auch für Verdächtige sollte das
Aussageverweigerungsrecht abgeschafft werden. Wird eine Aussage
verweigert, so reicht die Erzwingungshaft leider oft nicht aus. Hier
sollte man bei Ermittlungen in schwereren Fällen (z.B. Mord, Terror)
gegen die Aussageverweigerer auch die typischen geheimdienstlichen Maßnahmen
unmittelbaren Zwangs anwenden dürfen: Leichte Folter ohne größere
(sichtbare) Folgeschäden und andere angemessene Formen leichter bis
mittlerer Gewalt während der Isolationshaft. Dies hat sich bei vielen
unserer Verbündeten (z.B. Türkei, Israel) aber auch in der USA
selbst (CIA) im gerechten Kampf gegen den Terrorismus bestens bewährt.
Auch die Möglichkeit der Einziehung des gesamten Privatvermögens bei
Zeugnisverweigerern sollte umgehend geschaffen werden.
- Abschaffung der Unschuldsvermutung
Die Unschuldsvermutung diente bisher nur dem Täterschutz, sie muß
umgekehrt werden. Das bedeutet, es gilt nun die Schuldvermutung, der
Verdächtige muß jetzt beweisen, dass die Vorwürfe gegen ihn falsch
sind oder nicht ausreichen: Im Zweifelsfall gegen den Angeklagten.
- Ausreiseverbote
Auch in der Bundesrepublik Deutschland erkannten weitsichtige
Politiker (z.B. der brandenburgische Innenminister Schönbohm): Es
gibt kein »Grundrecht auf Ausreise«, auch nicht für Deutsche. Es
sollte ein Liste mit Ländern aufgestellt werden, in die nicht oder
nur mit Genehmigung gereist werden darf. In Krisen- und Kriegszeiten
wird die Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland komplett
untersagt (z.B. damit sich Feiglinge nicht der Wehrpflicht entziehen).
Bestimmten Personen (potentielle Demonstranten, bestimmte Ausländer
und andere Menschen, die eine Gefahr für die nationale Sicherheit
darstellen könnten) kann wie bisher beliebig jederzeit und ohne Begründung
jede Ausreise verboten werden und beliebige Meldeauflagen erteilt
werden. Vielleicht sollte die deutsche Bundesregierung auch wieder über
die Einführung eines etwas subtileren Ausreiseverbotes nachdenken:
Bewährt hat sich z.B. schon einmal die sogenannte »Reichsfluchtsteuer«,
d.h. man darf vielleicht ausreisen, darf dann aber nichts mitnehmen
und das gesamte Vermögen fällt an den Staat. Wer will sich dann noch
ausbürgern lassen...
- Einreisekontrollen
Sämtliche ausländische Personen, die nicht aus der EU oder den USA
stammen, und nach Deutschland reisen wollen, müssen Visa beantragen
und schon in den deutschen Konsulaten der Herkunftsländer
erkennungsdienstlich behandelt werden; ähnlich wie wir es bereits
von den neuen deutschen Paßgesetzen bzw. entspr. Notverordnungen
kennen. Folgende Daten müssen angegeben bzw. ermittelt und
gespeichert werden: Name, Wohnort, Geburtsort, -datum, Beruf,
Arbeitgeber, Größe, Gewicht, handgeschriebener Lebenslauf, bisherige
Auslandsreisen, Religion, Krankheiten, sexuelle Orientierung,
Familienstand. Daneben müssen alle Freunde und Familienangehörige
des Antragstellers (Ehegatte, Geschwister, Eltern, Großeltern,
Kinder, Enkel etc.) jeweils mit den o.g. Daten angegeben werden. Als identitätssichernde
Maßnahmen werden Fingerabdrücke und Fußabdrücke genommen sowie
DNA-Daten (Sperma- bzw. Speichelprobe). Je 4 Fotos (aus allen
Blickwinkeln) vom Kopf und vom Körper [unbekleidet] sollten gemacht
werden. Zur optimalen Erfassung aller biometrischen Daten werden alle
Körperteile abgemessen, ggf. muß eine Ganzkörperröntgenaufnahme
durchgeführt werden. Bei relativ unverdächtigen Personen hat der
Botschaftsdienst den Ermessensspielraum, auf die Ermittlung der BH-Größe
bei Frauen und der Penisabmessungen (Erektion) bei Männern zu
verzichten. In Deutschland eingereiste bzw. lebende Ausländer sollten
täglich dreimal persönlich bei den Ausländerbehörden bzw. bei der
Polizei vorstellig werden müssen. [Oct. 2001; update 16.03.2002]
- »Gläserne Konten«
Die vollständige Abschaffung des Bankgeheimnisses ist erforderlich.
Bei einer zentralen Speicherung aller Kontoinhaber und Konten muß
selbstverständlich auch der Kontostand mit einbezogen werden. Im
internationalen Kampf gegen Terrorismus und Kriminalität ist jedoch
in unserem Zeitalter globaler Geldflüsse eine nationale
Zentralspeicherung ungeeignet: Besser ist es, alle Bankkonten der
gesamten (zivilisierten) Welt zentral, z.B. in Frankfurt, New York
oder Moskau, zu speichern. Man
sollte sich überlegen, ob nicht nur die Abschaffung des
Bankgeheimnisses gegenüber staatlichen Stellen, sondern auch gegenüber
der Allgemeinheit eingeführt werden muß: Bei allen Kreditinstituten
kann dann jedermann die Konten (inkl. Kontostand etc.) eines
beliebigen Menschen einsehen. Dies trägt massiv zu einer
Verunsicherung der kriminellen und terroristischen Szene bei: Denn
Millionen deutscher Bürger, die sich dann als »Konto-Spanner« betätigen,
kontrollieren verdächtige Konten und Depots sicher noch besser als
einige Beamte in zentralen staatlichen Kontrollbehörden. Selbstverständlich
werden alle normalen Girokonten (mit einem Geldzufluß von unter 4.000
DM monatlich bzw. 48.000 DM jährlich) und Bestandskonten/Depots (mit
Vermögen unter 20.000 DM) von der allgemeinen Veröffentlichungspflicht
freigestellt. Speicherungs- und Veröffentlichungspflichten gelten natürlich
nicht für Parteien, Politiker, Prominente, Wirtschaftsbosse,
Kreditinstitute (eigene Konten), kriegswichtige Unternehmen und
sonstige als patriotisch anerkannte Großunternehmen mit einem
Jahresumsatz ab 100 Millionen DM.
- Polizeigesetze
Die Polizeigesetze der einzelnen Länder bzw. die sogenannten
Gefahrenabwehrgesetze (z.B. für beliebige Polizeimaßnahmen ohne störende
bzw. langwierige Einbeziehung von Richtern) sind leider sehr
unterschiedlich und damit für den Bürger wenig nachvollziehbar. Hier
sollte eine bundeseinheitliche Fassung geschaffen werden. In diesem
neuen Gesetz werden jeweils die schärfsten Vorschriften der einzelnen
Ländergesetze vereint und weitere Paragraphen zum Schutz des Staates
vor seinen Bürgern eingefügt, so dass sich ein praktikables
Polizeiermächtigungsgesetz ergibt. [Nov. 2001; update: 02.03.2002]
- Explizite Erlaubnis eines Angriffskrieges nötig
Warum es in Deutschland im Grundgesetz einen Artikel 26 gibt, der die
Vorbereitung eines Angriffskrieges untersagt und unter Strafe stellt,
ist uns unbegreiflich. Dies führt jedesmal wieder zu unnötigen
Diskussionen mit verblendeten deutschen Pazifisten. Nach wortgetreuer
Auslegung könnte man meinen, die Bundesregierung gehört ins Gefängnis!
Ich
bitte Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger in Deutschland, dieser
Passus muß ersatzlos aus Ihrer Verfassung gestrichen werden, um die Bündnistreue
und internationale Einsatzfähigkeit jederzeit zu garantieren. Der
Angriff gegen beliebige Gruppen und Staaten ist für die USA oder NATO
(spätestens seit dem 11.09.2001) selbstverständlich immer eine
Verteidigungsmaßnahme. Zur uneingeschränkten Solidarität
Deutschlands gehört es, dass die Bundeswehr jede Maßnahme der USA
oder NATO stets vollkommen mitträgt, und dazu gehören u.U. auch
Aktionen, die ggf. streng juristisch als Angriffskriege bezeichnet
werden müssen. Übrigens sind wir der Meinung, dass das
wiedervereinigte Deutschland seiner globalen Bedeutung entsprechend
auch militärisch noch mehr Freiheiten bekommen müßte: Warum soll
die Bundesrepublik Deutschland nicht auch ABC-Waffen
produzieren dürfen, wo doch selbst z.B. Israel, Indien oder Pakistan
Atombomben haben? In diesem Zusammenhang ist die positive Haltung der
Bundesregierung zum sogenannten Atomforschungsreaktor FRM2 in Garching
bei München sehr zu begrüßen. Hier wird der unmittelbare Zugriff
auf atomwaffenfähiges Material ermöglicht. [Oct. 2001; update:
04.03.2002]
- Videoüberwachung
Zahlreiche Städte, auch in Deutschland, sind schon durch ein flächendeckendes
Netz von staatlichen Videokamera-Überwachungssystemen geschützt.
Dies ist sehr zu begrüßen, jedoch muß das Netz weiter massiv
ausgebaut werden, auch Kleinstädte und Dörfer müssen einbezogen
werden. Bisher wurden leider z.T. nur bei Bedarf Aufnahmen einzelner
verdächtiger Personen gemacht. Dies wird jetzt geändert werden müssen:
Bei sämtlichen Überwachungskameras werden permanent
Aufzeichnungen gemacht und diese für 30 Jahre gespeichert. Derlei
ist inzwischen durch neue Massenspeicher-Technologien bzw.
Datenreduktions-Mechanismen problemlos möglich. Alle Betreiber von (Überwachungs-)Kamerasystemen,
z.B. auf Flughäfen, auf Bahnhöfen, in Banken und in Kaufhäusern
werden verpflichtet, ihre Daten auch an staatliche Stellen zu liefern.
Dies gilt auch für private Anbieter von Webcam-Homepages.
Mittelfristig werden bestimmte Einrichtungen wie Gaststätten, Hotels,
Kirchen sowie Firmen mit mehr als 10 Beschäftigten verpflichtet, Überwachungskameras
in ihren gesamten Räumlichkeiten zu installieren. Der Clou ist jetzt:
Hat man von einer verdächtigen Person irgendwoher ein Foto des
Gesichts oder biometrische Körperdaten, kann man problemlos den
Aufenthaltsort dieser Person ermitteln, - durch eine neue
Software vollautomatisch und in Sekundenschnelle. Polizei und alle
anderen staatlichen Stellen wissen dann sofort, wo Sie gerade sind
bzw. wann Sie wo in den letzten 30 Jahren waren. Dieses im Prinzip
schon jetzt fertige System ist nicht nur ein sehr guter Ansatz zur Bekämpfung
des internationalen Terrorismus, sondern auch gegen die größere oder
kleinere Kriminalität in unserem Lande. Unbescholtene Bürger werden
gegen diese Maßnahmen sicher nichts einzuwenden haben, da sie ja auch
nichts zu befürchten haben. Selbst Personen, die Abfall oder
Zigarettenkippen nicht vorschriftsgemäß entsorgen, könnten
problemlos eruiert und gemaßregelt werden. Auf allen Straßen
werden kleinere Kameras angebracht, die z.B. Autokennzeichen
automatisch erkennen, so dass auch für PKWs und LKWs entspr.
Positionsangaben gemacht werden können. Zur Zeit sind leider erst an
allen Grenzübergängen und vielen deutschen Autobahnbrücken entspr.
Kameras vorhanden. Diese Halterbestimmung durch das Kfz-Kennzeichen
ist übrigens völlig unproblematisch, da inzwischen fast alle
Fahrzeuge über Kennzeichen mit maschinenlesbaren Buchstaben und
Zahlen verfügen (sogenannte OCR-Schrift). Geklaute Fahrzeuge werden
in kürzester Zeit gefunden, Autodiebstahl lohnt sich praktisch nicht
mehr! Auch für eine perfekte, toleranzfreie Geschwindigkeitsüberwachung
eignet sich das System: Brauchen Sie z.B. für die Entfernung zwischen
zwei Kameras, die im 1-Kilometerabstand stehen, 30
Sekunden, so fahren Sie genau 120 km/h. Falls nur 100 erlaubt wäre, könnte
man Sie als Verkehrsrowdy überführen und bestrafen. Auch
Uneinsichtige, die immer noch ohne Freisprecheinrichtung telefonieren,
kann man schnell überführen und ihnen ebenfalls den Führerschein
abnehmen. [Oct. 2001; update: 16.03.2002]
- Kunst und Kultur im Krieg
Auch Kunst und Kultur in Deutschland sollen in Krisen- und
Kriegszeiten Hand in Hand mit der Regierung arbeiten, z.B. um die
Moral im zivilen und militärischen Sektor zu heben. Als Beispiel
dient vielleicht die aktuelle "Sondereinsatzgruppe Kunst und
Unterhaltung" in den USA, wo z.B. auch Hollywood der
amerikanischen Regierung hilft, u.a. den Kampf gegen das Böse der Bevölkerung
adäquat zu vermitteln. Sollten
Kunst und Kultur in Deutschland Ihrer patriotischen Pflicht zur FKK
(Freiwilligen Kultur-Kontrolle) nicht nachkommen, so ist - anders als
im Medienbereich - wahrscheinlich keine direkte Zensur erforderlich.
Denn in Deutschland werden - im Gegensatz zu den USA - viele Künstler
staatlich gefördert oder sind an staatlichen Einrichtungen beschäftigt.
Unkooperativen Künstlern sollte dann dezent klar gemacht werden, dass
schon bei der kleinsten Abweichung vom vorgegebenen Kurs eine weitere
Förderung nicht mehr möglich ist. Es ist ja auch vom Staat nicht zu
verlangen, dass man gerade diejenigen noch unterstützt, die den
gerechten, patriotischen Kampf der NATO (unter der Leitung des Führers
der Freien Welt, George W. Bush jr.) gegen den internationalen
Terrorismus nicht mit uneingeschränkter Solidarität begleiten. In
ganz extremen Einzelfällen könnte eine Abschaffung oder zeitweilige
Aussetzung der grundgesetzlich garantierten Freiheit der Kunst und ein
Verbot von Bildern angebracht sein: Zum Beispiel falls wieder
ein aufmüpfiger Künstler wie Pablo Picasso mit schrecklichen Bilder
der Marke "Guernica" Stimmungsmache gegen den Krieg
machen wollte - diesmal z.B. aus Protest gegen die nun wirklich
gerechtfertigten NATO-Minenbomben auf Afghanistan (1937 war es die
Zerstörung der spanischen Stadt Guernica durch die Bomben der berühmten
deutschen Legion Condor, die Picasso meinte, kritisieren zu müssen)
[19.10.2001].
-
Kirche im Krieg
Leider haben die großen, sogenannten Volkskirchen, speziell in
Deutschland, eine zum Teil sehr bedenkliche Haltung zu den
friedfertigen Kriegseinsätzen der großartigen Anti-Terror-Allianz
u.a. in Afghanistan. So werden z.B. die legitimen Flächenbombardements
unverständlicherweise kritisiert. Es bieten sich hier diverse Maßnahmen
an, um die Kirchen zum Einlenken auf den rechten Weg der patriotischen
Solidarität gegenüber Militär, Volk und Führung zu bringen.
Vorbildlich waren hier sicherlich in den 30er und 40er Jahren die »Deutschen
Christen«. Zur Beseitigung überkritischer Meinungen empfiehlt sich
besonders die »Andeutung«, dass die Kirchensteuer nicht mehr
direkt zusammen mit der Lohnsteuer vom Staat eingezogen wird, oder die
sanfte »Drohung«, die Religionsunterrichte in staatlichen
Schulen abzuschaffen. Da Geistliche naturgemäß über ein besonderes
»Manipulationspotential« verfügen, sollten sie ebenso wie schon
alle Angestellten der Rundfunkanstalten etc. (»sicherheitsrelevante
Einrichtungen«) regelmäßig vom Verfassungsschutz überprüft
werden. [12.11.2001]
- Ausweisung von Ausländern? Weiterdenken!
Die in Deutschland diskutierten bzw. eingeführten Maßnahmen, um
kriminelle Ausländer viel einfacher bzw. schneller abschieben zu können,
sind im Prinzip zu begrüßen. Auch erkannten die deutschen
Innenpolitiker zutreffend, dass hier i.d.R. nicht entspr. langwierige
Prozesse über die Rechtmäßigkeit solcher Verfügungen geführt
werden können. Es reicht schon der Verdacht einer Straftat oder der
Verdacht, es könne später eine Straftat begangen werden, um entspr.
Personen des Landes zu verweisen. Dies wird auch nicht davon abhängig
gemacht werden, wie lange jemand schon in der Bundesrepublik
Deutschland wohnt oder seine Steuer bezahlt. Alles schön und gut,
aber leider sind die Maßnahmen der deutschen Politiker wieder nicht
richtig durchdacht bzw. gehen wieder nicht weit genug. Also
Klartext: Bei dem Vorschlag geht es doch kaum einem Ihrer Politiker um
das Thema Staatsangehörigkeit sondern meist um die Religionszugehörigkeit,
auch wenn das in Deutschland so noch niemand sagen will. Es
geht darum, dass insbesondere alle potentiell islamistischen
Extremisten das Land verlassen sollen. Das hat mit dem Ausländerrecht
nichts zu tun! Beispiel: Ein Syrer lebt seit 40 Jahren
"brav" in Deutschland und ist seit 20 Jahren deutscher
Staatsbürger. Nun macht er sich irgendwie massiv verdächtig (z.B.
weil seine Schwester 1985 den angeheirateten Großcousin eines der 300
Halbbrüder von Bin Laden getroffen hat). Dann sollte er doch sicher
auch nach Ihrer Meinung innerhalb kürzester Zeit das Land verlassen.
Darum geht es doch, oder? Ein anderes Beispiel: Ein
"normaler" 40jähriger Deutscher ist 1990 zum Islam
gewechselt und wurde vor kurzem wiederholt in der islamistischen Szene
gesehen. Warum sollte diese Person nicht auch abgeschoben werden dürfen?
Im Kampf gegen den internationalen Terrorismus sind solche Maßnahmen
zur Verteidigung der Inneren und Äußeren Sicherheit und der
Kernpunkte des bundesdeutschen Rechtsstaats vermutlich unvermeidbar.
Der unsinnige Grundgesetz-Artikel, der die Abschiebung deutscher
Staatsbürger gegen deren Willen verbietet, muß natürlich noch
aufgehoben werden. In bestimmten Fällen ist es schwierig, einen Staat
zu finden, der die ausgewiesenen Personen aufnimmt. Eine Überlegung:
Deutschland sollte sich wieder eine kleine afrikanische Kolonie oder Südsee-Insel
kaufen und dort Gefangenenlager errichten. Hier könnten auch
"normale" deutsche Schwerstkriminelle, z.B. vom Hamburger
Richter Ronald Barnabas Schill wegen Ladendiebstahls zu langjährigen
Freiheitsstrafen verurteilte Straftäter, untergebracht werden. Dies würde
vermutlich nur ein Viertel der Kosten pro Haftplatz verursachen,
verglichen mit den sehr teuren deutschen JVAs [19.10.2001].
- Kriegsfeindliche Websites
Antikriegs-Internetseiten oder Homepages mit möglicherweise
antiamerikanischen Inhalten sind weiterhin streng zu überwachen oder
per Notverordnung zu verbieten. Fortgesetzte Versuche der
Wehrkraftzersetzung können dabei nicht geduldet werden. In
Deutschland gab es schon 1938 die ersten entsprechenden Regelungen.
Auch heute können und sollten die auf die Senkung der Kampfmoral
gerichteten Maßnahmen der selbsterklärten Friedensfreunde scharf
geahndet werden. Es sollte außerdem eine Möglichkeit geschaffen
werden, renitenten Pazifisten jeden Zugang zum Internet (also z.B.
auch zum E-Mail-Verkehr) zu versperren. [Nov. 2001; update:
12.02.2002]
- Abschaffung von Verfassungsgerichten
Die Möglichkeit der Verfassungungsbeschwerde (zumindest durch
Privatpersonen) beim Bundesverfassungsgericht muß abgeschafft werden.
Gegebenenfalls sollte auch die Institution selbst kurzfristig aufgelöst
werden, z.B. per Notverordnung. Es ist nämlich sonst zu befürchten,
dass ein noch nicht zur Besinnung gekommenes BVerfG bei wortgetreuer
bzw. penibler Auslegung des Grundgesetzes die meisten oder alle Maßnahmen
der neuen Anti-Terror-Pakete wegen eindeutiger Verfassungswidrigkeit
verbietet und damit dem internationalen Terror erheblich Vorschub
leisten könnte. Alternativ wäre ein Vetorecht der Bundesregierung
oder des Bundessicherheitsrates gegenüber den Entscheidungen des
BVerfG denkbar. [update: 30.10.2001]
- Verleumdungen nicht akzeptieren!
Unseren Freunden in Deutschland wollen wir noch raten, die
unglaublichen, verleumderischen Kritiken an den weisen
Kriegsentscheidungen der deutschen Bundesregierung und des Bundestages
nicht länger tatenlos hinzunehmen: Nach Paragraph 90b des deutschen
Strafgesetzbuches wird doch die verfassungsfeindliche
Verunglimpfung von Verfassungsorganen mit Freiheitsstrafen von
drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Eine alternative Geldstrafe
oder eine Aussetzung auf Bewährung ist nicht vorgesehen! So könnten
z.B. widerspenstige Linksextreme, die die Bündnissolidarität in
Frage stellen, sich über zu viele Kollateral-Tote beschweren oder gar
den hochgeschätzten Friedenskanzler z.B. als »Kriegskanzler«
beschimpfen, entspr. weggesperrt werden. Auch überzogene Kritik an
den notwendigen Maßnahmen zur Schaffung optimaler Staatssicherheit
ist nicht zu akzeptieren! Wir denken da z.B. an den Artikel »Otto
Schilys Weg zum Überwachungsstaat« des FDP-Politikers und ehemaligen
Bundestagsvizepräsidenten Burkhard Hirsch in der Süddeutschen
Zeitung vom 2. November 2001, wo er dem weisen Gesetzentwurf der
Bundesregierung bzw. dessen Urhebern »totalitären Geist«
unterstellt!!! [09.11.2001; update: 22.11.2001]
-
Kriegsgerichte und kurze Prozesse
Deutschland sollte sich beim Umgang mit verdächtigen Personen mehr an
den Vereinigten Staaten orientieren. In den USA können jetzt alle
Menschen (also auch Zivilisten), die im Zusammenhang mit
terroristischen Aktionen verdächtigt werden, vor Militärgerichte
gestellt werden, wo besonders praktikable Regelungen gelten. 1:1
umgesetzt, ist im Prinzip folgendes Vorgehen in Deutschland zu
fordern: Alle Menschen können vor deutsche Militärsondergerichte
gestellt werden, egal ob Soldaten oder Zivilisten, Deutsche oder Ausländer.
Die Bundesregierung bzw. der Bundeskanzler bestimmt Richter und ggf.
Beisitzer bzw. Schöffen. Der Bundeskanzler bestimmt den Staatsanwalt.
Zur
Optimierung der Rechtswege-Geschwindigkeit und für den bestmöglichen
Abschreckungscharakter gilt: Verhandlungen finden innerhalb kürzester
Zeit nach der Tat bzw. Anklageerhebung statt (maximal 7 Tage) und
dauern höchstens 3 Tage. Es gibt keine Revisionen oder Berufungen.
Allerdings kann der Bundeskanzler Urteile der Militärtribunale ohne
Angabe von Gründen aufheben oder eine Neuverhandlung fordern.
Verhandlungen sind nicht öffentlich. Beschuldigten wird vom
Bundeskanzler oder vom Kriegsminister ein Anwalt seiner Wahl
zugewiesen. Beschuldigte dürfen keine Zeugen benennen. Die Todesstrafe
wird in Deutschland wieder eingeführt (humane Mörder-Bestrafung
statt perspektivenlosen lebenslangen Wegsperrens). Auch die
Todesstrafe kann von Militärsondergerichten verhängt und direkt nach
Urteilsverkündung noch im Gerichtssaal vollstreckt werden. Urteile müssen
nicht veröffentlicht werden. Auch müssen die Angehörigen nicht über
das Verbleiben der angeklagten oder verurteilten Personen informiert
werden. Für Kampfeinsätze der Bundeswehr im Ausland sollte man
einmal über die entspr. amerikanische Maxime nachdenken dürfen:
"Im Anti-Terror-Krieg werden keine Gefangenen gemacht."
[12.01.2002]
- Weitere interessante Denkansätze
Es darf absolut keine Denkverbote geben, wie auch viele intelligente
deutsche Politiker stets betonen: Was sinnvoll und technisch möglich
ist, muß auch gemacht werden können - völlig unabhängig von
kleinlichen juristischen Bedenken. Entgegenstehende Bürger- oder
Grundrechte müssen - wie gehabt - mit Hinweis auf das überragende
Rechtsgut der (äußeren) Freiheit und Inneren Sicherheit aufgehoben
werden. Für weitere Ansätze sollten sich die zuständigen
Entscheidungsträger also weiterhin auch von den erfolgreichen
Erlassen des DDR-MfS oder der entsprechenden durchschlagenden Maßnahmen
Hitlerdeutschlands inspirieren lassen dürfen. Hier einige der zur
Zeit in der Politik diskutierten Maßnahmen für zukünftige
Sicherheitspakete zur Terrorbekämpfung: Einführung allgemeiner
Zwangs- bzw. Wehrdienste auch für Frauen (ähnlich dem ehemals sehr
erfolgreichen Reichsarbeitsdienst). Zwangsverpflichtung von
Arbeitslosen, Sozialhilfeempfängern, Frührentnern etc. u.a. zu
hilfspolizeilichen Diensten (z.B. als Blockwart).
Endgültige Abschaffung des Rechts auf Privatsphäre. Abschaffung der
Pressefreiheit, statt dessen Wiedereinführung eines
Bundespropagandaamtes, welches direkt dem Innenminister unterstellt
ist. Einführung eines Bundessicherheitshauptamtes. [update:
07.12.2001]
Melden Sie Verdächtiges!
Die genannten Aspekte werden hier von uns laufend um
die jeweils zusätzlich diskutierten bzw. schon eingeführten Maßnahmen
zur Rettung der nationalen Sicherheit vor den inneren und äußeren
Feinden der Zivilisation ergänzt. Setzen Sie also ein Lesezeichen/Favorit
auf diese Seite und schauen Sie bald wieder rein. Außerdem sollten Sie
als anständiger Staatsbürger Ihrer patriotischen Pflicht nachkommen, und
auch den kleinsten Verdacht, dass jemand Ordnungswidrigkeiten oder
Straftaten begangen hat oder begehen könnte, immer sofort den zuständigen
Behörden melden. Dies hat schon zu einigen Tausend Überprüfungen und
Durchsuchungen, z.B. bei moslemischen Familien geführt. Sie haben sich
zwar bisher allesamt als unberechtigt erwiesen, wenn aber dabei nur ein
Schwerstkrimineller [z.B. Steuerhinterzieher] ermittelt werden könnte, so
ist es durchaus vertretbar, tausende Unschuldiger zu verdächtigen.
Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe (Übersetzung
etc.: -ro). May God bless you all, and thank you for reading
[06.10.2001; last update: 29.04.2002]
Yours
sincerely

 


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