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Quelle: W&F 2005 /4
Konfliktbearbeitung
Die Human Security Doctrine for Europe
Intelligenter
Kolonialismus
von Christoph
Marischka
Das Konzept der
Menschlichen Sicherheit wurde von Friedensbewegten mit der Intention
entwickelt und propagiert, die Freiheit der Menschen von Furcht und
Mangel, die individuelle Sicherheit, in den Mittelpunkt zu stellen; dem
Schutz des Individuums gezielt höhere Bedeutung zu geben als dem Schutz
der territorialen Integrität der Nationalstaaten. Doch der Begriff war
von Anfang an umstritten. Für die einen war der Begriff Sicherheit zu
stark staatlich besetzt, andere befürchteten den Missbrauch. So wies
Claudia von Braunmühl auf einem Kongress der Petra-Kelly-Stiftung im
Februar 2003 auf die Gefahr hin, "dass jeder Sicherheitsbegriff ein
soziales Konstrukt darstellt und daher stets durch »unheilige Weggefährten«,
beispielsweise durch den militärisch industriellen Komplex,
manipulierbar bleibe."(1)
Wie Recht sie damals hatte, zeigt eine Studie, die im Auftrage des
EU-Repräsentanten für die Außenpolitik, Javier Solana, erstellt
wurde, und in der der Begriff Menschliche Sicherheit zur Legitimation
eines »intelligenten Kolonialismus« eingesetzt wird.
Etwa zeitgleich mit der Ausarbeitung der UN-Reformpläne durch das High
Panel on Threats, Challenges and Change arbeitete eine 13-köpfige
Studiengruppe an der London School of Economics and Political Sciences (LSE)
im Auftrag des EU-Repräsentanten für Außenpolitik, Javier Solana, an
einer Studie zu den Fähigkeiten der EU im Sicherheitssektor. Sie war
zusammengesetzt aus WissenschaftlerInnen wie Mary Kaldor, einer der
HauptprotagonistInnen der Theorie der »Neuen Kriege«, Militärs, wie
dem deutschen Ex-KFOR-Kommandanten Klaus Reinhardt, PolitikerInnen und
RechtsexpertInnen. Das Ergebnis ihrer Arbeit präsentierte die
Studiengruppe im September 2004 unter dem Titel: Eine menschliche
Sicherheitsdoktrin für Europa (A Human Security Doctrin for Europe, HSD).
Deren erklärtes Ziel ist es, die EU-Außenpolitik für die Ziele, wie
sie in der Europäischen Sicherheitsstrategie (ESS) Solanas
vorgeschlagen wurden, fähiger und effektiver zu gestalten. Ausgehend
von den fünf in der ESS genannten Hauptbedrohungen - Terrorismus,
Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, regionale Konflikte,
gescheiterte Staaten und organisiertes Verbrechen - wird in der HSD zunächst
festgestellt, dass keiner dieser Bedrohungen rein militärisch zu
begegnen sei und dass die bisherigen Konzepte, solchen Gefahren zu
begegnen, weitgehend wirkungslos (geworden) sind. Eindämmung solcher
Bedrohungen habe in den letzten Jahrzehnten oft die Unterstützung und
Aufrechterhaltung autoritärer Regimes bedeutet, doch genau diese Regime
kollabieren irgendwann (in den letzten Jahren verstärkt) und ihre
Territorien werden zu eben solchen Regionen der Unsicherheit, die laut
Studiengruppe auch die EU bedrohen. Klassische Invasionskriege hingegen
haben nicht nur den Nachteil, dass sie aufgrund der vielen zivilen Opfer
Widerstand im eigenen Land (bzw. innerhalb der EU) hervorrufen, sondern
auch international polarisierend wirken. Die Zerstörung der
Infrastruktur im angegriffenen Land fördert zudem das Entstehen einer
informellen Wirtschaft und provoziert bewaffneten Widerstand.
Zukünftig werde es darum gehen, in Staaten oder ganzen Regionen, deren
Souveränität nicht mehr anerkannt wird oder deren Regierungen zur
Aufrechterhaltung der Ordnung - also ihrer Herrschaft - um Hilfe
ersuchen, mit zivil-militärischen Spezialkräften »intelligent«
einzugreifen und nicht nur die militärische oder polizeiliche Kontrolle
zu übernehmen oder zu festigen, sondern umfassende Institutionen der
politischen Herrschaft aufzubauen. Dafür empfiehlt die Studiengruppe
einen vereinheitlichten, klaren rechtlichen Rahmen für
EU-Interventionen und die Aufstellung einer Human Security Response
Force (HSRF), der neben 10.000 SoldatInnen auch 5.000 SpezialistInnen für
den zivilen Aufbau angehören sollen. Genauer werden benannt: Polizei,
Steuer-, Zoll- und Verwaltungsbeamte, Richter, humanitäre Helfer und
Menschenrechtsspezialisten.
Neben Vorschlägen zur Effektivierung zukünftiger Interventionen
propagiert die HSD eine Vorstellung der Welt, die ein hemmungsloses
Eingreifen hochgerüsteter Staatenverbände in die politische
Organisation ganzer Regionen nicht nur nahe legt, sondern auch moralisch
zur Verpflichtung erhebt.
Menschliche
Sicherheit und die Verantwortung zum Schutz
Was haben diese kolonialen Vorschläge mit »Menschlicher Sicherheit«
zu tun, die der Doktrin immerhin ihren Namen gegeben hat? Die
Erweiterung des klassischen, staatszentrierten Sicherheitsbegriffs durch
den Begriff Menschliche Sicherheit dient zunächst dazu das völkerrechtliche
Interventionsverbot auszuhebeln. Mit der Reform der UN setzt sich immer
mehr die Vorstellung durch, die mächtigen Staaten oder die
Staatengemeinschaft hätten eine Verantwortung zum Schutz der Individuen
weltweit. Wenn ein Staat die Sicherheit seiner Bevölkerung nicht mehr
gewährleisten könne oder gar bedrohe, so verliere er seine Souveränität
und es wäre dann Aufgabe anderer Staaten oder Staatengemeinschaften zu
intervenieren und die Sicherheit der Individuen wiederherzustellen. Als
Regionen, in denen solche Interventionen erforderlich sein könnten,
werden genannt: Afrika, Balkan, Zentral- und Südostasien sowie der
Kaukasus.
In dieser Argumentation wird die Sicherheit der Bevölkerung mit der
Souveränität »ihres« Staates, also der Existenz eines
zentralisierten Gewaltapparates gleichgesetzt. Nachdem sich der Staat in
den letzten Jahrzehnten stark über seine »Wohlfahrts«-Funktion
legitimiert hatte, ist dies ein Rückfall in hobbessche Erklärungsmuster,
die davon ausgehen, dass ohne die Monopolisierung der Gewalt in den Händen
des Staates automatisch ein Krieg Aller gegen Alle ausbrechen würde.
Menschliche Unsicherheit resultiert in dieser Argumentation zwangsläufig
und in erster Linie aus dem Aufbrechen des staatlichen Gewaltmonopols.
Andere Ursachen für Elend, wie die massenhafte Produktion von und der
Handel mit Kleinwaffen, ein globales Konglomerat militärisch-industrieller
Komplexe, eine teilweise militärisch und polizeilich durchgesetzte
Wirtschaftsordnung, die massenhaft marginalisierte Menschen produziert,
werden ausgeblendet und der gewaltsame Konflikt zum menschlichen
Urzustand erhoben. Durch den Fingerzeig auf so genannte scheiternde
Staaten in der »Dritten Welt« wird kaschiert, dass auch die Staaten,
welche auf Interventionen drängen, die Sicherheit ihrer eigenen Bevölkerungen
oder einzelner Bevölkerungsteile bedrohen und auch in ihrem Inneren
menschenunwürdige Zustände herrschen.
Die vermeintliche
Einheit von Moral und Interessen
Dass Armut heute als Sicherheitsproblem wahrgenommen wird, mag einigen
als Erfolg erscheinen - Armutsbekämpfung gewinnt so einen höheren
Stellenwert in der internationalen Politik - doch leider wird sie
zunehmend auch mit Instrumenten der Sicherheitspolitik bekämpft. Seit
einige Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit auf eine »Terrordividende«
(Erhöhung der staatlichen Etats für Entwicklungszusammenarbeit als
Teil der Strategie gegen den internationalen Terrorismus) hoffen, ist
zunehmend festzustellen, dass zivile Budgets für militärische Maßnahmen
verwendet werden.
Die Autoren der HSD nennen drei Argumente für ein verstärktes
internationales Engagement. Neben legalen Verpflichtungen, die sich aus
Artikel 55 und 56 der UN-Charta ergäben, wird einerseits anhand einer
moralischen Verantwortung, andererseits mit »aufgeklärtem
Eigeninteresse« argumentiert. Da Armut und Unsicherheit in »Schwarzen
Löchern« durch die zunehmende globale Vernetzung als Bedrohung europäischer
Sicherheit interpretiert werden und nach Ansicht der Studiengruppe nur
mit zivilmilitärischen Mitteln bekämpft werden können, legen beide
Argumente die selben Handlungen nahe. Mary Kaldor und Marlies Glasius
(ebenfalls Mitglied der Studiengruppe) wollen in der so hergeleiteten
Einheit von Moral und Interessen die Perspektiven einer im kantschen
Sinne »vernünftigen« Weltinnenpolitik erkennen und stilisieren die EU
zum Projekt des »ewigen Friedens«, da sich ihre Außenpolitik auf die
universale Moral der Humanität und die Herrschaft des daraus in Europa
abgeleiteten Rechts gründet.2)
Um diese Anmaßung zu widerlegen genügt es, Bereiche zu betrachten, in
denen sich Moral und Interesse offenkundig widersprechen. Eine
moralische Verantwortung zum Schutz der Individuen in Konfliktgebieten müsste
in erster Linie das Recht auf Asyl beinhalten. Die Interessen der EU
widersprechen dem eklatant und manifestieren sich im Ausbau der »Festung
Europa« und eines globalen Lagersystems. Die EU-weite Demontage des
Asylrechts wird jedoch in der HSD nicht einmal erwähnt. Stattdessen ist
von Migration in die EU nur im Kontext von Terrorismus und organisierter
Kriminalität als Bedrohung die Rede. Durch die Gleichsetzung von Moral
und Eigeninteresse verliert die Moral an eigenständiger Bedeutung, als
alleiniger Handlungsgrund wird sie unzureichend, in der Abwägung gegen
Interessen unterliegt sie.
Tatsächlich sollen die moralische Argumentation und der Begriff der
Menschlichen Sicherheit Zustimmung in der internationalen Gemeinschaft
und der EU-Öffentlichkeit herstellen. Die HSD erwähnt an mehreren
Stellen, dass diese Zustimmung notwendig, aber in den EU-Öffentlichkeiten
nicht problemlos herstellbar ist. Sie ist einfacher für zivilmilitärische
Einsätze unter dem Deckmantel der Humanität zu erzeugen als für
Angriffskriege. Dies gilt besonders für die Träger nicht-staatlicher
Entwicklungszusammenarbeit, humanitärer Hilfe und Konfliktlösung,
deren Beteiligung nicht nur für die weitere Legitimation der Einsätze,
sondern auch strategisch für deren Erfolg notwendig ist, wie es die HSD
als Lehre aus den Problemen bei der Besetzung und Befriedung
Afghanistans und Iraks formuliert.
Der Kampf um die
Souveränität
»Schwarze Löcher« werden in der HSD Regionen genannt, die es neu zu
strukturieren gilt. Dieser Begriff zeigt die Ignoranz gegenüber den
tatsächlichen Ursachen und Hintergründen bewaffneter Konflikte oder
Krisen. Ohne eine solche Analyse aber verkommt der in der HSD gestellte
Anspruch, Konflikte in allen ihren Phasen zu begleiten, zum Freibrief für
koloniale Interventionen. Prävention heißt in diesem Falle lediglich,
Militär zu entsenden, bevor ein Konflikt ausbricht. Ob überhaupt
eingegriffen wird, soll von verschiedenen Faktoren abhängig gemacht
werden, von denen die tatsächliche Schwere der
Menschenrechtsverletzungen nur einer ist. Kriterien wie Praktikabilität
und Erfolgsaussichten, geographische und kulturelle Nähe, koloniale
Verantwortung und Druck durch »die Öffentlichkeit« bieten ausreichend
Spielraum, diese Entscheidung von ökonomischen oder geostrategischen
Interessen abhängig zu machen. Wenn eingegriffen wird, soll dies aber
dauerhaft, mit einem kohärenten und umfassenden Konzept geschehen,
welches durch ein einheitliches Handeln der EU-Staaten und durch eine
Abstimmung militärischer, ökonomischer und humanitärer Instrumente
erreicht werden soll. Die HSD fordert in diesem Fall einen regionalen
Fokus, also ein Engagement auch der Truppen im Feld über abgegrenzte,
nationalstaatliche Territorien hinaus, da auch Flüchtlinge und Milizen
regelmäßig über diese Grenzen hinweg agieren. Spätestens an diesem
Punkt wird auch nach dem neuen Verständnis von Souveränität die Frage
der Legitimität problematisch. Wenn ein Staat ausländische Truppen
angefordert hat oder deren Einsatz vom Sicherheitsrat mandatiert wurde,
die Milizen aber über dessen Grenzen hinweg bekämpft werden sollen, so
ist abzusehen, dass EU-Truppen in einem Staat stehen, welcher diese
nicht angefordert hat und von mächtigen globalen Akteuren weiterhin als
souverän anerkannt wird. Die Alternative dazu wäre, ganze Regionen im
Kanon der großen Mächte zum legitimen Interventionsgebiet zu ernennen.
Aber auch dann sind Komplikationen zwischen verschiedenen globalen
Akteuren absehbar, denn dass sich mit solchen Interventionen Interessen
realisieren lassen, liegt auf der Hand. In strategisch wichtigen
Regionen drohen damit Interventionswettläufe.
Bottom-Up?
Die HSD nimmt für sich in Anspruch, entsprechend der Fokussierung auf
die Individuen in Konflikten, dem in der internationalen Politik tief
verwurzelten Top-down Ansatz, einen praktikablen Bottom-up Ansatz
entgegen zu setzen. Ein solcher sei für umfassende zivil-militärische
Interventionen effektiver. Dabei konzentriert sie sich auf Einsätze im
Rahmen der Petersberg-Aufgaben (3),
fordert aber keineswegs, dass sich die Sicherheitspolitik der EU auf
diese beschränken solle.
Zunächst werden die Fortschritte bei der Vereinheitlichung der Außenpolitik
der EU-Staaten, die Einrichtung der zivilmilitärischen Planungszelle in
Brüssel und die im EU-Verfassungsentwurf vorgesehene Schaffung eines
koordinierenden EU-Außenministeriums in der HSD begrüßt. Es werden
aber auch weitere Schritte hin zu einer kohärenten Außenpolitik
angemahnt.
Da die Einsatzkräfte als Vertreter von Recht und Ordnung auftreten
sollen, müsse die notwendige Kohärenz durch eine Rahmengesetzgebung
geschaffen werden, die regelt, wann eingegriffen wird. Gleichzeitig müssten
klare politische Verantwortungen für die umfassenden Einsätze
festgelegt werden. Weiter soll geklärt werden, welchem Recht die
Einsatzkräfte unterstehen und wie die Kontrolle zwischen nationalen
Parlamenten und den EU-Institutionen aufgeteilt wird.
Die erwünschte Kohärenz lässt sich nur durch eine weitgehende
Kompetenzbündelung beim EU-Außenminister, dem die HSRF unterstehen
soll, herstellen, die entsprechend in der HSD gefordert wird. Allein die
Forderung nach der Zentralisierung der Entscheidungsfindung und einer
einheitlichen Außenpolitik eines politischen Gebildes, das 380 Mio
Menschen umfasst, widerspricht jedoch jedem ernst gemeinten bottom-up
Ansatz. Dieser wird in der HSD eher auf die Region angewandt, in der
interveniert wird oder werden soll, denn: "Menschen im
Einsatzgebiet sind die beste Quelle für Aufklärung/Informationen"
(HSD, S.14) (4).
Um eine Krise in allen ihren Phasen zu begleiten, sei es notwendig,
zivile Experten frühzeitig zu entsenden, die mit der lokalen Bevölkerung
in Kontakt treten um sich über deren Situation und Bedürfnisse zu
informieren. Als Bedingung für ein militärisches Eingreifen kommen
dann verschiedene Szenarien in Betracht. Entweder bittet eine als
legitim erachtete Regierung die EU um Unterstützung oder eine lokale
Miliz provoziert Menschenrechtsverletzungen, woraufhin die UN einen
EU-Einsatz mandatiert. Die EU könne aber auch ohne UN-Mandat
intervenieren, dafür müssten aber enge und eindeutige Regelungen
formuliert werden.
Die HSRF selbst
soll in drei »Rängen« organisiert sein:
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Der
erste besteht aus strategischen Planern, die im zivilmilitärischen
Planungszentrum eng mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst
zusammenarbeiten, Informationen von Beobachtern aus den unsicheren
Regionen sammeln und auswerten sowie Einsatzpläne ausarbeiten.
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Der
zweite »Rang« besteht aus 5.000 permanent einsatzbereiten zivilen und
militärischen Kräften und einem mobilen Hauptquartier.
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Der
dritte umfasst 10.000 Menschen, die regelmäßig miteinander trainieren
sollen und nicht innerhalb weniger Tage mobilisierbar sein müssen.
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Die
militärischen Kräfte könnten aus der schnellen Eingreiftruppe sowie
Einheiten der Gendarmerie, der Guardia Civil und der Carabinieri
entnommen, die zivilen Kräfte müssten von den Mitgliedsstaaten
gestellt werden. Beide sollen gemeinsam trainieren und einen neuen Ethos
entwickeln, der »soldatische Tugenden« wie Opferbereitschaft und
Disziplin mit Menschlichkeit und Rechtskenntnis verbindet und die
Vorbehalte zwischen militärischen und zivilen Akteuren aufhebt.
Im Einsatz soll sich diese Vermengung fortsetzen. Vorbild für die tägliche
Arbeit soll - entsprechend dem Gedanken der Weltinnenpolitik -
Polizeiarbeit sein. Die Herstellung menschlicher Sicherheit soll oberste
Priorität haben, das Individuum über der Nation stehen und niemand getötet
werden, der auch verhaftet werden kann. Jedem Soldat wird allerdings das
Recht auf Selbstverteidigung zugesprochen. Die HSD übersieht dabei
leider, dass sich Warlords in militarisierten Gebieten selten kampflos
verhaften lassen und dass es dabei zu Schießereien kommen wird, bei
denen Unschuldige getötet werden.
Hätten sich die VerfasserInnen der »Studie zu den Fähigkeiten der EU
im Sicherheitssektor« etwas gründlicher - und vielleicht etwas weniger
mit eurozentrierten Blick - in den Krisenregionen umgesehen, dann wüssten
sie,
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z. B. im Irak die menschliche Sicherheit durch die bewaffnete
Intervention und den versuchten Aufbau eines neuen staatlichen
Gewaltapparates nicht größer geworden ist;
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dass
in zahlreichen Krisengebieten die Gefahr für die zivilen Helfer eher
zunimmt, wenn diese mit intervenierenden Soldaten kooperieren;
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dass
die Erfahrungen in Mogadischu und aktuell in Haiti (5)
zeigen, dass die Gewalt eskaliert, wenn ausländische Soldaten
polizeiliche Funktionen übernehmen;
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dass
sowohl im Irak wie in Afghanistan, bewaffnete Soldaten aus einem anderen
Land, auch wenn sie zivile Kräfte unterstützen, immer wieder als
Besatzer oder Bedrohung wahrgenommen und angegriffen werden, vor allem
wenn sie am Aufbau einer neuen politischen Ordnung beteiligt sind.
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Menschliche
Sicherheit lässt sich nun mal nicht militärisch erzwingen, sie braucht
ein ziviles Konzept.
Anmerkungen
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1 |
Dieter
Bricke: Das Human Security-Konzept, in: W&F 2/2003.
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Marlies
Glasius, Mary Kaldor: Die menschliche Sicherheit- Überlegungen für
eine neue Interventionspolitik der Europäischen Union, in: Frankfurter
Rundschau 16.12.2004
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3 |
Die
Petersberg-Aufgaben umfassen »humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze,
friedenserhaltende Aufgaben sowie Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung
einschließlich friedensschaffender Maßnahmen«.
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4 |
Es
ist den Eigenheiten der englischen Sprache (in der die HSD verfasst ist)
geschuldet, dass hier unklar bleibt ob und inwieweit hierbei
geheimdienstliche Arbeit (Intelligence) gemeint oder eingeschlossen ist.
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5 |
Christoph
Marischka: Haitis Realität in den neuen Kriegen, in: AUSDRUCK - das
IMI-Magazin August 2004
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