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Guantánamo-Häftlinge haben Zugang zu US-Gerichten
Das Oberste Gericht der USA hat entschieden: Die auf dem US-Stützpunkt Guantánamo
Bay inhaftierten mutmaßlichen Terroristen haben das Recht, vor US-Gerichten
gegen ihre Inhaftierung zu klagen. Damit bestätigte der Supreme Court die Zuständigkeit
der US-Gerichte für das Gefangenenlager auf Kuba. Das Gericht gab seine
Entscheidung am Montag bekannt. Sie gilt als Niederlage für US-Präsident
George W. Bush. Rechtsfreier Raum Das Gefängnis Guatánamo Bay "Ungeheuerliches Versagen" Britischer Richter kritisiert US-Justiz Im Verborgenen Geheime Terror-Gefängisse Supreme Court widerspricht US-Regierung Die Entscheidung des Obersten Gerichts fiel mit sechs zu drei Richterstimmen. Bislang vertrat die US-Regierung die Auffassung, dass die Basis außerhalb des Hoheitsgebiets der Vereinigten Staaten liege und damit für die dortigen Häftlinge die rechtlichen Garantien der US-Verfassung nicht gelten. "Ein Kriegszustand ist kein Blankoscheck" In einem zweiten Urteil kam das Gericht zu dem Ergebnis, die Regierung sei durch den Kongress ermächtigt, einen Verdächtigen ohne Anklage oder Prozess festzuhalten. Dabei handelt es sich um einen US-Bürger saudi-arabischer Abstammung. Er hätte jedoch das Recht, sich rechtlich gegen die Inhaftierung zu wehren. Das Grundrecht auf eine Anhörung vor Gericht sei durch den Kongress nicht aufgehoben. "Das Gericht hat deutlich gemacht, dass ein Kriegszustand kein Blankoscheck ist, wenn es um die Rechte der amerikanischen Staaatsbürger geht", sagte eine Richterin. Umgang mit Kriegsgefangenen In der Genfer Konvention geregelt Kein Kriegsgefangenenstatus Derzeit sitzen über 650 Häftlinge aus 42 Ländern in dem US-Lager auf Kuba ein. Die meisten Gefangenen sind bereits seit rund zwei Jahren in Guantánamo Bay. Ihnen werden Verbindungen zu den radikal-islamischen Taliban und zum El-Kaida-Terrornetzwerk von Osama bin Laden vorgeworfen. Die US-Regierung verweigert den Inhaftierten den Status und die Rechte von Kriegsgefangenen und damit auch den Schutz der Genfer Konvention. Erst in jüngster Zeit hatte das Verteidigungsministerium Häftlingen Militäranwälte zugewiesen.
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