Friedensbewegung will öffentliche Diskussion über die
Verteidigungspolitischen Richtlinien erzwingen
Stellungnahme des Bundesausschusses Friedensratschlag - und eine
Presseerklärung der DFG-VK
Im Folgenden
dokumentieren wir zwei Stellungnahmen aus der Friedensbewegung zu den "Verteidigungspolitischen
Richtlinien", die am 21. Mai 2003 im Kabinett vorgestellt wurden.
Doch zunächst die offizielle Mitteilung über die Kabinettsvorlage durch das
Verteidigungsministerium:
Neue Marschrichtung für die Bundeswehr
Pressemitteilung des Verteidigungsministeriums, 21. Mai 2003
Mit den Verteidigungspolitischen Richtlinien (VPR) stellt
Verteidigungsminister Peter Struck die sicherheitspolitischen Weichen für
Deutschland. Am 21. Mai 2003 präsentierte er die VPR in Berlin.
Die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa und der Welt hatte die
Neuausrichtung der Sicherheits- und Verteidigungspolitik notwendig gemacht.
Die herkömmliche Landesverteidigung hat an Bedeutung verloren, die Reaktion
auf internationale Konflikte, asymmetrische Bedrohungen, Terrorismus und
Massenvernichtungswaffen dagegen steht im Focus deutscher Sicherheitsfragen.
Damit verändern sich die Aufgaben der Bundeswehr. Für sie werden zukünftig
Einsätze zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung im Mittelpunkt stehen.
Gemeinsam mit den Bündnispartnern in EU und NATO und eingebunden in das
multinationale Umfeld von VN und OSZE wird sich Deutschland verstärkt diesen
Aufgaben widmen. Diese Einsätze werden die zukünftige Struktur der
Bundeswehr bestimmen. Zu den militärischen Kernfähigkeiten gehören Führungsfähigkeit,
Nachrichtengewinnung und Aufklärung, Mobilität, Wirksamkeit im Einsatz,
Unterstützung und Durchhaltefähigkeit und Überlebensfähigkeit und Schutz.
Die allgemeine Wehrpflicht bleibt in angepasster Form für
Einsatzbereitschaft, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Bundeswehr
unabdingbar. Die VPR werden im Planungsstab des Bundesministers der
Verteidigung erarbeitet und dienen als Rahmenvorgabe für weitere
Planungsdokumente wie die "Konzeption der Bundeswehr" (KdB) oder den
Bundeswehrplan des Generalinspekteurs. Die letzten
VPR stammen aus dem Jahr 1992, davor wurde das Dokument zwei Mal - 1972
und 1979 - erstellt.
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Pressemitteilung
Friedensbewegung will öffentliche Diskussion über die
Verteidigungspolitischen Richtlinien erzwingen
Zu den heute im Kabinett vorgestellten neuen Verteidigungspolitischen
Richtlinien (VPR) gaben die Sprecher des Bundesausschusses Friedensratschlag,
Lühr Henken (Hamburg) und Peter Strutynski (Kassel), folgende Erklärung ab:
1) Der Bundesausschus Friedensratschlag stellt kritisch fest:
a) Die neuen VPR sprengen den Rahmen, den das Grundgesetz der Bundesrepublik
Deutschland der Bundeswehr gesetzt hat (Art. 87a), und zwar sowohl
in Bezug auf die weltweit möglichen Auslandseinsätze, also auch
in Bezug auf den Einsatz der Bundeswehr im Inneren.
b) Die VPR bedeuten eine grundlegende Umorientierung der Bundeswehr hin zu
weltweiten Militär- und damit Kriegseinsätzen.
c) Die VPR forcieren die Militarisierung der EU.
d) Die Umsetzung der VPR hat neue teure Rüstungsbeschaffungsmaßnahmen zur
Folge.
2) Der Bundesausschuss Friedensratschlag begrüßt, dass eine Übernahme der völkerrechtswidrigen
US-Doktrin des "Präventivkriegs" durch die VPR weder der Form noch
der Sache nach nicht erfolgte.
3) Der Bundesausschuss Friedensratschlag warnt davor, den koalitionsinternen
Streit um die Allgemeine Wehrpflicht und die Debatte um einige
Bundeswehrstandortschließungen überzubetonen. Die zentrale Frage, ob die
Bundeswehr Interventionsarmee wird oder nicht, bleibt nämlich davon unberührt.
4) Der Bundesausschuss Friedensratschlag ruft die Bundesregierung auf, über
die VPR und die Zukunft der Bundeswehr in einen breiten gesellschaftlichen
Dialog einzutreten, so wie das Bundespräsident Rau in seiner "Berliner
Rede" vom Dienstag (20.05.2003) gefordert hat.
Die Stellungnahme des Bundesausschusses im Einzelnen (Langfassung):
1. Die neuen VPR stellen zutreffend fest, dass es "eine Gefährdung des
deutschen Staatsgebiets durch konventionelle Streitkräfte derzeit und auf
absehbare Zeit nicht gibt". Aus diesem positiven Resultat des Endes der
Ost-West-Konfrontation zieht die Bundesregierung jedoch keine entsprechende
Konsequenz: substanzielle Abrüstung. Der Abrüstung im Osten Europas fehlt
die Entsprechung im Westen. Während die russischen Militärausgaben nach
konservativen Berechnungen heute lediglich noch ein Sechstel der sowjetischen
im Jahre 1985 betragen, sind jene der europäischen NATO-Staaten im gleichen
Zeitraum lediglich um 30 Prozent gesunken. Die Einsparungen durch Abrüstung würden
Milliarden für Bildung, Gesundheit, Altersvorsorge und Arbeitsplätze
freisetzen.
2. Die neuen VPR stellen fest, dass sich Bundeswehreinsätze künftig
"weder hinsichtlich ihrer Intensität noch geografisch eingrenzen
lassen." Mit anderen Worten, die Bundeswehr wird im breiten Spektrum von
humanitärer Hilfe über Peacekeeping und Terroristenbekämpfung bis zum Krieg
rund um den Globus eingesetzt. Verteidigungsminister Struck hat mit seinem
markigen Ausspruch, dass Deutschland auch am Hindukusch verteidigt werde,
deutlich gemacht, dass seine Reform den endgültigen Abschied von einer
Verteidigungsarmee darstellt, wie sie im Grundgesetz vorgeschrieben ist. (Art.
87a).
3. Die neuen VPR orientieren die Bundeswehr auf den weltweiten Einsatz und
setzen dabei sowohl auf die NATO als auch auf "selbständiges europäisches
Handeln, wo die NATO nicht tätig sein will oder muss." Das Schwergewicht
der deutschen Interessen liegt dabei in der Militarisierung der Europäischen
Union. Die rot-grüne Bundesregierung ist bestrebt, die EU-Militärpolitik zu
prägen. Sie bietet mit 18.000 Mann das größte nationale Kontingent der
80.000-Mann starken schnellen Eingreiftruppe auf, die in diesem Jahr einsatzfähig
sein soll, und stellt sogar ein Drittel des 100.000-Mann-Pools, aus dem die
Truppe dann jeweils zusammengesetzt wird. Deutschland wird ab 2005 als
einziger EU-Staat über ein weltumspannendes Spionagesatellitensystem verfügen.
Bei der EU-Eingreiftruppe handelt es sich nicht nur um eine "militärische
Komponente" (Bundespräsident Rau), sondern um eine veritable
Streitmacht, die neben Heeresverbänden und 336 Kampfflugzeugen auch 100
Schiffe umfasst (davon u.a. 4 Flugzeugträger, 17 Fregatten, 5 Korvetten und 7
U-Boote). Die Ausrichtung der EU auf eine Militarisierung ist der grundfalsche
Weg. Sie führt zu einem neuem Wettrüsten.
4. Die neuen VPR erwecken den Eindruck eines sich selbst beschränkenden und
zurückhaltenden Militärgebarens Deutschlands, das zudem finanziellen
Restriktionen unterworfen sei. Dass dem nicht so ist, wird angesichts der
massiven Aufrüstung der Bundeswehr deutlich: In Auftrag gegeben wurden u.a.:
180 Eurofighter
80 High-Tech-Kampfhubschrauber Tiger
600 Marschflugkörper für Tornados und Eurofighter
3 neue Fregatten
5 neue Korvetten (vor allem für den Beschuss von See an Land)
4 supermoderne U-Boote
60 strategische Lufttransportmaschinen Airbus
und ein nationales weltweit nutzbares Radaraufklärungssatellitensystem für
die Bundeswehr.
Außerdem werden kostenintensive Entwicklungen fortgesetzt, wie die eines
taktischen Luftverteidigungssystems, das 10 bis 15 Mrd. Euro verschlingen
wird, und das zwar nicht für die Landesverteidigung taugt, aber für die
Auslandseinsätze. Seriöse Schätzungen gehen von Kosten in Höhe von 140 bis
150 Mrd. Euro lediglich für neue Waffen und Ausrüstungen in den kommenden 20
Jahren aus. Mittel, die dazu dienen sollen, die Bundeswehr Prestige zu
verschaffen und zu einem global einsetzbaren Instrument der deutschen Außenpolitik
zu machen. Die massiven sozialen Probleme hierzulande und in der Welt
verlangen wahrlich eine andere Prioritätensetzung.
5) Die neuen VPR sollen der Bundeswehr den Einsatz im Innern "zum Schutz
der Bevölkerung und lebenswichtiger Infrastruktur des Landes vor
terroristischen und asymmetrischen Bedrohungen" ermöglichen. Im Entwurf
heißt es, dass "die Streitkräfte immer dann zur Verfügung stehen, wenn
nur sie über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen oder wenn der Schutz
der Bürger und kritischer Infrastruktur ein erheblicher Personaleinsatz
erforderlich macht." Das Grundgesetz (Art. 115a) schreibt vor, dass
dieser Einsatz die Feststellung des Verteidigungsfalles durch den Bundestag
voraussetzt. Eine Berufung allein auf Art. 35 des Grundgesetzes, welcher in
besonderen Fällen den Einsatz der Bundeswehr bei Unglücken und Katastrophen
ermöglicht, ist unzulässig.
6. Die neuen VPR scheinen in der jüngsten Fassung in punkto "Präventivkrieg"
entschärft worden zu sein. Unmittelbar nach dem von weiten Teilen der Bevölkerung
abgelehnten Irakkrieg, der entsprechend der Bush-Doktrin den Präzedenzfall
eines Präventivkrieges darstellt, war das Anliegen der konservativen
Generalität und der CDU/CSU wohl (noch?) nicht durchsetzbar. So wurde
ebenfalls in letzter Minute in die Kabinettsvorlage der Passus aufgenommen,
dass der UN-Sicherheitsrat "die Hauptverantwortung für die Wahrung des
Weltfriedens und der internationalen Sicherheit" trage. Dieser Kern des
Artikels 24 der UN-Charta ist de jure von jedem UNO-Mitgliedsstaat anerkannt -
nicht jedoch von der von der derzeitigen US-Regierung geführten
"Koalition der Kriegswilligen". Allerdings war sie auch für die
deutsche Regierung keine Selbstverständlichkeit, als sie 1999 mit der NATO
zusammen Jugoslawien bombardieren ließ. Insofern ist diese demonstrative
Feststellung in den VPR zu begrüßen. Auch ist fraglich, wie lange dieser
Passus tragfähig bleibt, um Krieg verhindern zu können, angesichts einer
Debatte, die darauf abzielt, die UN-Charta "weiterzuentwickeln", so
dass militärische Einmischungen in innere Angelegenheiten anderer Staaten
erleichtert werden.
7) Die neuen VPR halten an der Wehrpflicht fest. Die insbesondere von den Grünen
dauerhaft in die Debatte eingeworfene Frage der Abschaffung der Wehrpflicht überlagert
allerdings das Kernthema und lenkt vom Wesensgehalt der VPR ab, die darauf
abzielen, die Bundeswehr zur weltweit einsetzbaren Angriffsfähigkeit
auszubauen. Dies kann unabhängig von der Wehrform geschehen. Gleichwohl wäre
die Aufhebung der allgemeinen Wehrpflicht ein erster Schritt zur Aufhebung
aller Zwangsdienste.
Die Verteidigungspolitischen Richtlinien der Regierung Kohl aus dem Jahre 1992
waren ein Meilenstein für die Bildung der "Krisenreaktionskräfte",
mit denen der Nachkriegskonsens der deutschen militärischen Zurückhaltung Stück
für Stück aufgebrochen wurde. Die rot-grüne Regierung stellte bereits im
Jahr 2000 diese Richtlinien in den Schatten, als sie beschloss, bis 2006 die
sogenannten Einsatzkräfte verdreifachen zu wollen. Mit den neuen Richtlinien
strebt die Regierung an, die europäische Zentralmacht Deutschland zu einem
permanenten militärischen globalen Akteur zu machen. Dies widerspricht dem
Friedensgebot der UN-Charta (Art. 2) und des Grundgesetzes (Art. 26) und kann
nicht im Interesse der Bevölkerung liegen. Die Friedensbewegung fordert daher
eine breite öffentliche Debatte über den künftigen Kurs der deutschen Außen-
und Sicherheitspolitik.
Für den Bundesausschuss Friedensratschlag:
Lühr Henken, Hamburg, Peter Strutynski, Kassel
Hamburg/Kassel, den 21. Mai 2003
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DEUTSCHE FRIEDENSGESELLSCHAFT - VEREINIGTE KRIEGSDIENSTGEGNERINNEN (DFG-VK)
-PRESSEMITTEILUNG vom 21.05.2003-
Krieg als Normalfall?
Das aggressivste Bundeswehrprogramm seit 1945
"Die Verteidigungspolitischen Richtlinien, die Minister Struck heute
vorgestellt hat, stellen das aggressivste deutsche Militärprogramm seit dem
Zweiten Weltkrieg dar", kommentiert Jürgen Grässlin, Bundessprecher der
DFG-VK. Wenn davon geredet werde, dass sich Verteidigung "geographisch
nicht mehr eingrenzen" lasse, bedeute dies "die Androhung von Krieg
in allen Richtungen". Hinter der Rhetorik von Sicherheit und Stabilität
verberge sich eine Absage an jede Form von Entspannung und Verständigung:
"Die Welt wird unsicherer, wenn die Bundeswehr überall potentielle
Einsatzgebiete sieht."
"Mit diesen Richtlinien verabschiedet sich die Bundeswehr vom
Grundgesetz", so Grässlin weiter. Die Zuweisung von Kriegseinsätzen out
of area als neue Hauptaufgabe sei mit dem Artikel 87a GG - "Der Bund
stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf" - unvereinbar.
Dem behaupteten Ziel, Schutz vor Terrorangriffen zu bieten, werde die
Bundesregierung durch vermehrte Militäreinsätze nicht näherkommen, so Grässlin.
In diesem Bereich führe nichts darum herum, die politischen und sozialen
Ursachen von Terror zu beheben. Gerade dies sei aber offenbar nicht
angestrebt. Der Hinweis in den Richtlinien auf für die deutsche Wirtschaft
wichtige Transportwege und Handelsrouten lasse erkennen, was das tatsächliche
Motiv für die "Armee im Einsatz" sei.
Die Bundesregierung müsse zur Kenntnis nehmen, dass Bodenschätze jenen gehören,
in deren Land sie liegen, so Grässlin. "Egal, ob die Bundeswehr am
Hindukusch steht, am Persischen Golf oder wo auch immer künftig deutsche
Begehrlichkeiten entstehen mögen: Dort wird nichts verteidigt, sondern es
werden proklamierte deutsche Interessen mit Angriffskriegen
durchgesetzt."
Die DFG-VK sieht auch keine Veranlassung, die Möglichkeiten für einen
Bundeswehreinsatz im Innern zu erweitern. Es steht vielmehr zu befürchten,
dass dadurch versucht wird, den Alltag zu militarisieren.
Angesichts der bedrohlich zu nennenden Selbstverständlichkeit, mit der Krieg
zum Normalfall deutscher Außenpolitik werden soll, wird der Widerstand gegen
die von deutschem Boden ausgehenden Aggressionen wichtiger denn je. Die DFG-VK
wird jeglichen Kriegsplänen weiterhin entschieden entgegentreten und verweist
zugleich auf die Alternativen, wie sie etwa in der DFG-VK-Kampagne
"Schritte zur Abrüstung" formuliert sind. Die Kampagne fordert
einen schrittweisen Abbau des Militärs und die Umschichtung freiwerdender
Mittel zugunsten der Friedenssicherung.
Frank Brendle
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit