Die U-Boote der Klasse 212 A sind mit neuartigen Schwergewichtstorpedos
bestückt und werden jetzt am Stützpunkt Eckernförde in Dienst gestellt.
Träger der Marschflugkörper für den Küstenbeschuss sind insgesamt 15
Korvetten, die seit vergangenem Jahr als Neuzugänge eingeplant sind.
Umbau
"Die Transformation in der deutschen Marine hat Fahrt
aufgenommen", verkündet deren Inspekteur Vizeadmiral Lutz Feldt. Der
Ausbau der maritimen Fähigkeiten der Bundeswehr werde für
"Krisenoperationen auch in weit entfernten Randmeeren unter Bedrohung
aus dem Küstenbereich" benötigt[1]. Ziel sei es, die Entwicklung
von der "Escort Navy" zur "Expeditionary Navy" mit
"großer Kraft und Kreativität" voranzutreiben. Gemeint ist der
Umbau für Kriegseinsätze nach Art kolonialer Expeditionsunternehmen.
Einsatzverbände
Das für den "Seekriegseinsatz"[2] zur Verfügung stehende
Waffenarsenal inkorporiert die größten Fregatten der NATO (die Schiffe
der neuen High-Tech-Klasse F 124), die als Geleitführungen der weltweit
operierenden deutschen Einsatzverbände vorgesehen sind. Zwei F 124 wurden
bereits in Dienst gestellt, das dritte befindet sich im Probebetrieb und
soll im Dezember dieses Jahres an die Marine übergeben werden. Die
erforderlichen Nachschubgütern für die Kampfverbände liefern die größten
Schiffe der deutschen Marine, die beiden Einsatzgruppenversorger der
BERLIN-Klasse. Eines dieser Versorgungsschiffe entsandte das deutsche
Einsatzführungskommando ungeachtet internationaler Kritik als
"Lazarettschiff" in das vom Tsunami verwüstete Gebiet um Banda
Aceh vor die Küste Sumatras.[3] Nun wird diese Operation als
"Beispiel künftiger, teilstreitkraftgemeinsamer Einsätze"
bezeichnet und als "Richtung weisend ... auch in anderen
Einsatzszenarien" bewertet[4].
Zweckmäßig
Vom zukünftigen deutschen Parlament und der kommenden Bundesregierung
verlangen die Militärs eine gravierende Ausweitung ihrer Befugnisse. Es
sei "in der Zuständigkeit der politischen Führung wie auch des
Gesetzgebers, die rechtlichen Rahmenbedingungen ... gesetzlich neu zu
regeln", erklärt der Marineinspekteur Feldt.[6] Die zügige
"Verabschiedung eines Seesicherheitsgesetzes" müsse eine tragfähige
Rechtsgrundlage schaffen, um den "zweckmäßigen Einsatz der Kräfte
der Marine" zu ermöglichen.
Problemfall
Der bereits in Angriff genommene Aufbau einer "nationalen Küstenwache"
aus Kriegsmarine und Polizeitruppen (u.a. mit der Aufgabe, Deutschlands
"ungehinderte Versorgung mit Rohstoffen" auf dem Seeweg
abzusichern[7]) reicht nach Auffassung der militärischen Perspektivplaner
nicht aus. Das sei zwar "der notwendige Schritt in die richtige
Richtung, nämlich die maritimen Fähigkeiten zu bündeln", erklärt
der Stabsabteilungsleiter im Führungsstab der Marine, Flottillenadmiral
Andreas Krause. Aus rechtlicher Sicht sei der eigentliche Problemfall
indes die "Nutzung der Fähigkeiten der Marine außerhalb des Küstenmeeres,
also außerhalb unseres Hoheitsgebietes".[8]
Vollzugsvakuum
Die angebliche Problematik betrifft die Bundespolizei (vormals
Bundesgrenzschutz/ BGS), die zwar auch in Kampfgebieten zukünftiger Militärinterventionen
eingesetzt werden soll[9], aber bisher nicht über Kombattantenstatus verfügt.
Zudem muss sie sich wegen fehlender Mittel auf die Einheiten der Marine stützen,
wenn sie auf hoher See zum Einsatz kommt. Insbesondere die völkerrechtliche
Fragwürdigkeit des bundespolizeilichen Aufgabenspektrums habe der
deutsche Gesetzgeber nicht ausreichend berücksichtigt, mahnt die Marineführung.
Die Folge sei "ein deutsches Vollzugsvakuum auf hoher See". Die
militärische Zentrale wünscht eine "eindeutige Rechtslage, auch
unter Einschluß einer Grundgesetzänderung, so sie denn notwendig
wird". An den Absichten, die mit der erwarteten Verfassungsänderung
verfolgt werden, läßt die Marineführung keinen Zweifel: Kooperation
zwischen Bundespolizei und Marine "außerhalb des [deutschen]
Hoheitsgebiets"[10].