Die Diskussion um die Umsetzung der „Zivilklausel“ an der Universität
ist eskaliert, bevor eine Ringvorlesung zum Thema überhaupt begonnen hat.
Friedensaktivisten sprechen Mitorganisator Thomas Nielebock die
Neutralität ab. Im Gegenzug wurde der Eröffnungsredner ausgeladen.
Tübingen. Die Universität Tübingen hat seit Dezember 2009 eine
Zivilklausel. Der Senat übernahm damit eine Forderung der studentischen
Kupferbau-Besetzer. In einer Präambel zur Grundordnung der Universität
steht seitdem: „Lehre, Forschung und Studium an der Universität sollen
friedlichen Zwecken dienen, das Zusammenleben der Völker bereichern und im
Bewusstsein der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen erfolgen.“
Diese Selbstverpflichtung der Uni soll friedensstiftend wirken. Derzeit
jedoch sorgt die Auslegung für Streit – auch unter ihren Befürwortern.
Dietrich
Schulze
Regelmäßig treffen sich im Gemeindehaus Lamm Akademiker zum
pazifistischen Arbeitskreis „Universität in ziviler Verantwortung“. Dort
entstand die Idee, die Diskussion um die Bedeutung der Klausel in Gang zu
bringen. Welche Folgen hat diese Selbstverpflichtung für Forschung und
Lehre ganz praktisch? Was bedeutet sie beispielsweise für
Forschungsaufträge, die mit Geldern des Verteidigungsministeriums
finanziert werden (siehe Kasten)?
T.
Nielebock
Zum Arbeitskreis gehören unter anderen Lothar Letsche von der
GEW-Fachgruppe Hochschule und Forschung, Christoph Marischka und Andreas
Seifert von der Informationsstelle Militarisierung (IMI) und der Ethnologe
Volker Harms. Gemeinsam mit dem Politikwissenschaftler Thomas Nielebock
und Simon Meisch vom Internationalen Zentrum für Ethik in den
Wissenschaften organisierte der überzeugte Pazifist Harms daraufhin eine
Ringvorlesung im Studium Generale zum Thema. Und die sorgt nun für Ärger.
Volker
Harms
Denn Redner für den Auftakt der Ringvorlesung sollte Dietrich Schulze
sein. Der pensionierte Elektroingenieur war am Forschungszentrum Karlsruhe
an Hochenergiephysik-Projekten beteiligt und dort 20 Jahre
Betriebsratsvorsitzender. Das Zentrum hatte seit seiner Gründung aufgrund
des Kernwaffenforschungsverbots in Deutschland in seiner Satzung
festgeschrieben, dass nur zu friedlichen Zwecken geforscht werden durfte.
Schulze sollte am 18. Oktober als Auftaktredner der Ringvorlesung über
„Forschung für den Frieden: Wo wird die Zivilklausel umgesetzt?
Begriffliche Klärungen – Beispiele – Regelungen“ sprechen.
Dazu wird es nicht kommen. Denn Schulze schrieb Anfang Juli einen
Artikel, der in der „Neuen Rhein Zeitung“ und auszugsweise im „Neuen
Deutschland“ unter der Überschrift „NATO nimmt Universität im Handstreich“
erschien. Darin kritisierte er scharf die Entscheidung der Universität
Tübingen, den Leiter der jährlichen NATO-Sicherheitskonferenz in München,
Wolfgang Ischinger, zum Honorarprofessor der Politikwissenschaft zu
berufen. Schulze wirft Nielebock außerdem vor, in einem gemeinsamen
Seminar mit Ischinger im Juli 2011 sollten die Studierenden „auf die
neudeutsch-zivilmilitärische Außenpolitik getrimmt“ werden.
Die Honorarprofessur für Ischinger – den Pazifisten vor allem
kritisieren, weil er Auslandseinsätze der Bundeswehr vehement befürwortet
– war zwar bereits Ende 2010 beschlossen worden. Doch die Mitarbeiter des
Arbeitskreises erfuhren erst durch die Antrittsvorlesung Ischingers im Mai
davon – und fühlten sich getäuscht, ebenso wie Schulze. „Nielebock hat mit
mir nicht darüber gesprochen. Er kannte meine Position.“ Denn in der
Berufung des Leiters eines der größten Treffen von Militärs und Politikern
sieht nicht nur Schulze bereits einen Verstoß gegen die Zivilklausel.
Damit nicht genug: Auch die Auswahl der Vortragenden stößt auf Kritik.
Denn dazu gehört mit Sabine Jaberg, die am 6. Dezember über „Die
Außenpolitik Deutschlands: Abschied von der Friedensnorm“ spricht, eine
Angehörige der Führungsakademie der Bundeswehr. „Das widerspricht einer
ganz alten Gewerkschaftsforderung: Keine Militärs in Schulen und
Hochschulen“, sagt Letsche. Durch die Einladung würden Fakten geschaffen
und die Zivilklausel aufgeweicht, so die Kritiker. Nachdem ein
persönliches Gespräch der Kontrahenten nicht zustande kam, schlugen
Schulze und Letsche daraufhin per E-Mail vor, Jaberg durch einen anderen
Referenten zu ersetzen. Und sie sprachen sich dafür aus, dass Nielebock
die Moderation der Abschluss-Diskussion abgeben solle – da er ja in dem
Seminar mit Ischinger mit einer „in der Kontroverse hochumstrittenen
Person zusammenarbeite“.
Das brachte für die Organisatoren das Fass zum überlaufen: Den Vorwurf,
weil er mit Ischinger zusammenarbeite könne er die Abschlussdiskussion
nicht fair leiten, weist Nielebock zurück. Auch die Einladung Jabergs
verteidigt er: An der Uni gehe es um einen Dialog, an dessen Ende eine
Einschätzung zu den Grenzen der Zivilklausel stehe. Und auch innerhalb der
Bundeswehr gebe es kritische Stimmen zu den Auslandseinsätzen, die gehört
werden sollten.
Daraufhin luden die Organisatoren Schulze wieder aus – und bestreiten
die Auftaktvorlesung am 18. Oktober nun gemeinsam.
Drittmittel vom Militär an der Tübinger Uni
Auch an der Universität Tübingen wurde und wird mit Geldern aus dem
Bundesverteidigungsministerium geforscht. Aus einer Anfrage der Fraktion
Die Linke geht hervor, dass beispielsweise von 2005 bis 2009 knapp 500 000
Euro in einen Forschungsauftrag zur „Begrenzung des chronischen
Hörverlustes bei akutem Lärmtrauma“ flossen. Über 450 000 Euro zahlte das
Ministerium an eine Forschungsgruppe, die sich mit den Folgen von
Organophosphaten auf den menschlichen Organismus beschäftigt. Diese Stoffe
sind sowohl in Pestiziden wie auch in chemischen Kampfstoffen zu finden.
Zumindest in letzterem Fall bestand die Kooperation auch 2011 – also nach
in Kraft treten der Zivilklausel. Ein Brief des Tübinger
DGB-Arbeitskreises an Universitätsrektor Bernd Engler mit der Bitte um
Aufklärung blieb bislang unbeantwortet.