26.03.2004
 
Titel
Frank Brendle
 
Schneller in den Krieg
 
Bundestag berät Senkung der Hürden für Auslandseinsätze der Bundeswehr
 
Der Bundestag marschiert voran: Das Vorhaben der Bundesregierung, Kriegseinsätze in Zukunft so unkompliziert wie möglich zu beschließen, ist am Donnerstag auf breite Zustimmung im Parlament gestoßen. Die Abgeordneten haben gegen ihre geplante Teilentmachtung keine Einwände.

Zur Debatte stand das sogenannte »Parlamentsbeteiligungsgesetz«, das seit einigen Jahren – anfangs noch unter dem weniger irreführenden Namen »Entsendegesetz« – diskutiert wird. Die Bundesregierung ist unzufrieden damit, daß die bundesdeutsche Gesetzeslage noch immer dem Grundgesetz entspricht und davon ausgeht, die Bundeswehr habe im Ausland nichts zu suchen. Hier wird »Anpassungsbedarf« gesehen.

Einzige Grundlage für Auslandseinsätze der Bundeswehr ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994. Das legte fest, daß ein Bundeswehreinsatz die vorherige Zustimmung des Bundestages benötigt. Die Verfassungsrichter erklärten es für möglich, diese Zustimmungspflicht in einem speziellen Gesetz zu regeln.

Fast zehn Jahre lang lag das Projekt auf Eis, um im vergangenen Jahr vergleichsweise hektisch wieder aufgenommen zu werden. Kriegsminister Struck schreckte im Sommer die Gemüter auf, als er am Rande eines NATO-Treffens in den USA äußerte, die dauernden Debatten im Bundestag behinderten die deutsche Kriegsmaschinerie. Zumindest Einsätze der NATO-Eingreiftruppe, an der deutsche Soldaten beteiligt sind, sollten einem kleinen Ausschuß überlassen werden, der innerhalb eines Tages entscheiden solle. Strucks Pläne wurden zwar abgelehnt, sorgten aber für eine Beschleunigung der Debatte. Nacheinander legten sämtliche Fraktionen des Bundestages eigene Anträge vor. Wenn auch kein gemeinsamer interfraktioneller Antrag daraus wurde, so sind sich im Prinzip alle einig. Alle wollen eine angriffsfähige Bundeswehr, die einen mit, die anderen ohne Wehrpflichtige. Alle wollen die Bundeswehr im »Terrorfall« im Innern einsetzen, die einen mit, die andern ohne dazugehörige Grundgesetzänderung.

Die bisherige Rechtslage verpflichtet die Regierung, jeden Bundeswehreinsatz, auch jede Verlängerung eines Einsatzes, im Bundestag verhandeln zu lassen. Den aktuellen Bedürfnissen, die ja bekanntlich die Entsendung von Soldaten zum Normalfall gemacht haben, werde diese Rechtslage nicht gerecht, erläuterte SPD-Militärexperte Gernot Erler am Donnerstag im Bundestag.

Das neue Gesetz soll es möglich machen, den Bundestag bei künftigen Militäreinsätzen weiträumig zu umgehen. Dazu wird der Regierung zunächst das Recht zugestanden, selbst zu definieren, ob die Entsendung von Soldaten einem bewaffneten Unternehmen gleichkommt oder nur ein harmloser Hilfseinsatz ist – bei dem selbstredend Waffen zur »Selbstverteidigung« mitgeführt werden können. In letzterem Fall muß sie den Bundestag nicht mehr fragen. Wenn ein Einsatz »von geringer Bedeutung« ist, soll ein »vereinfachtes Zustimmungsverfahren« greifen. Das sieht so aus, daß der Bundestag nur mit der Angelegenheit befaßt wird, wenn es mindestens fünf Prozent der Abgeordneten ausdrücklich verlangen. Ansonsten gilt die Regel: Schweigen ist Zustimmung. Gernot Erler nannte als Beispiele für derlei Einsätze die Entsendung einer »geringen« Zahl von Soldaten, der Grünen-Militärpolitiker Winfried Nachtwei nannte die Abordnung »einzelner Soldaten mit Spezialfunktionen« etwa in die Stäbe der NATO oder in andere Organisationen.

Gebetsmühlenartig wiederholte Erler, von der »vereinfachten Zustimmung« werde nur dann Gebrauch gemacht, wenn es sich um einen »unstrittigen Einsatz« handle.

Dem CDU-Politiker Eckart von Klaeden geht das schon zu weit: Einsätze etwa in EU-Verbänden müßten ohne Bundestagsdebatte möglich sein, entscheidend sei das »Kriterium der Effektivität«. Der FDP-Wehrpolitiker Jörg van Essen plädierte für seine Variante eines »kleinen Ausschusses«, der stellvertretend für das Parlament und vor allem schneller als dieses entscheiden könne.

Nachtwei schloß sich dem allgemeinen Ansinnen an; es gelte, die »multinationale Einsatzfähigkeit der Bundeswehr« zu verbessern. Daß im Grünen-Wahlprogramm von 2002 die Worte standen: »Ein Entsendegesetz lehnen wir ab« und Bundeswehreinsätze an eine Zweidrittelmehrheit im Parlament geknüpft werden sollten, war ihm wohl entfallen.

Die PDS-Abgeordnete Gesine Lötzsch wandte sich als einzige Rednerin gegen das Gesetz und charakterisierte als dessen Ziel: »Die Bundeswehr führt Krieg, und keiner bekommt es mit.« Dazu habe man »Bundeswehreinsätze geringer Intensität« erfunden, obwohl – wie es Grünen-Abgeordneter Hans-Christian Ströbele noch vor einem Jahr feststellte – zwei Generäle im Kriegseinsatz eine erhebliche Wirkung entfalten können.