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26.03.2004
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| Titel |
| Frank Brendle |
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| Schneller in den Krieg |
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| Bundestag berät Senkung der Hürden für Auslandseinsätze
der Bundeswehr |
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Der Bundestag marschiert voran: Das Vorhaben der
Bundesregierung, Kriegseinsätze in Zukunft so unkompliziert wie möglich
zu beschließen, ist am Donnerstag auf breite Zustimmung im Parlament
gestoßen. Die Abgeordneten haben gegen ihre geplante Teilentmachtung
keine Einwände.
Zur Debatte stand das sogenannte »Parlamentsbeteiligungsgesetz«, das
seit einigen Jahren – anfangs noch unter dem weniger irreführenden
Namen »Entsendegesetz« – diskutiert wird. Die Bundesregierung ist
unzufrieden damit, daß die bundesdeutsche Gesetzeslage noch immer dem
Grundgesetz entspricht und davon ausgeht, die Bundeswehr habe im Ausland
nichts zu suchen. Hier wird »Anpassungsbedarf« gesehen.
Einzige Grundlage für Auslandseinsätze der Bundeswehr ist ein Urteil des
Bundesverfassungsgerichts von 1994. Das legte fest, daß ein
Bundeswehreinsatz die vorherige Zustimmung des Bundestages benötigt. Die
Verfassungsrichter erklärten es für möglich, diese Zustimmungspflicht
in einem speziellen Gesetz zu regeln.
Fast zehn Jahre lang lag das Projekt auf Eis, um im vergangenen Jahr
vergleichsweise hektisch wieder aufgenommen zu werden. Kriegsminister
Struck schreckte im Sommer die Gemüter auf, als er am Rande eines
NATO-Treffens in den USA äußerte, die dauernden Debatten im Bundestag
behinderten die deutsche Kriegsmaschinerie. Zumindest Einsätze der
NATO-Eingreiftruppe, an der deutsche Soldaten beteiligt sind, sollten
einem kleinen Ausschuß überlassen werden, der innerhalb eines Tages
entscheiden solle. Strucks Pläne wurden zwar abgelehnt, sorgten aber für
eine Beschleunigung der Debatte. Nacheinander legten sämtliche Fraktionen
des Bundestages eigene Anträge vor. Wenn auch kein gemeinsamer
interfraktioneller Antrag daraus wurde, so sind sich im Prinzip alle
einig. Alle wollen eine angriffsfähige Bundeswehr, die einen mit, die
anderen ohne Wehrpflichtige. Alle wollen die Bundeswehr im »Terrorfall«
im Innern einsetzen, die einen mit, die andern ohne dazugehörige
Grundgesetzänderung.
Die bisherige Rechtslage verpflichtet die Regierung, jeden
Bundeswehreinsatz, auch jede Verlängerung eines Einsatzes, im Bundestag
verhandeln zu lassen. Den aktuellen Bedürfnissen, die ja bekanntlich die
Entsendung von Soldaten zum Normalfall gemacht haben, werde diese
Rechtslage nicht gerecht, erläuterte SPD-Militärexperte Gernot Erler am
Donnerstag im Bundestag.
Das neue Gesetz soll es möglich machen, den Bundestag bei künftigen
Militäreinsätzen weiträumig zu umgehen. Dazu wird der Regierung zunächst
das Recht zugestanden, selbst zu definieren, ob die Entsendung von
Soldaten einem bewaffneten Unternehmen gleichkommt oder nur ein harmloser
Hilfseinsatz ist – bei dem selbstredend Waffen zur »Selbstverteidigung«
mitgeführt werden können. In letzterem Fall muß sie den Bundestag nicht
mehr fragen. Wenn ein Einsatz »von geringer Bedeutung« ist, soll ein »vereinfachtes
Zustimmungsverfahren« greifen. Das sieht so aus, daß der Bundestag nur
mit der Angelegenheit befaßt wird, wenn es mindestens fünf Prozent der
Abgeordneten ausdrücklich verlangen. Ansonsten gilt die Regel: Schweigen
ist Zustimmung. Gernot Erler nannte als Beispiele für derlei Einsätze
die Entsendung einer »geringen« Zahl von Soldaten, der Grünen-Militärpolitiker
Winfried Nachtwei nannte die Abordnung »einzelner Soldaten mit
Spezialfunktionen« etwa in die Stäbe der NATO oder in andere
Organisationen.
Gebetsmühlenartig wiederholte Erler, von der »vereinfachten Zustimmung«
werde nur dann Gebrauch gemacht, wenn es sich um einen »unstrittigen
Einsatz« handle.
Dem CDU-Politiker Eckart von Klaeden geht das schon zu weit: Einsätze
etwa in EU-Verbänden müßten ohne Bundestagsdebatte möglich sein,
entscheidend sei das »Kriterium der Effektivität«. Der
FDP-Wehrpolitiker Jörg van Essen plädierte für seine Variante eines »kleinen
Ausschusses«, der stellvertretend für das Parlament und vor allem
schneller als dieses entscheiden könne.
Nachtwei schloß sich dem allgemeinen Ansinnen an; es gelte, die »multinationale
Einsatzfähigkeit der Bundeswehr« zu verbessern. Daß im Grünen-Wahlprogramm
von 2002 die Worte standen: »Ein Entsendegesetz lehnen wir ab« und
Bundeswehreinsätze an eine Zweidrittelmehrheit im Parlament geknüpft
werden sollten, war ihm wohl entfallen.
Die PDS-Abgeordnete Gesine Lötzsch wandte sich als einzige Rednerin gegen
das Gesetz und charakterisierte als dessen Ziel: »Die Bundeswehr führt
Krieg, und keiner bekommt es mit.« Dazu habe man »Bundeswehreinsätze
geringer Intensität« erfunden, obwohl – wie es Grünen-Abgeordneter
Hans-Christian Ströbele noch vor einem Jahr feststellte – zwei Generäle
im Kriegseinsatz eine erhebliche Wirkung entfalten können. |
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