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http://www.jungewelt.de/2005/02-12/017.php
12.02.2005
»Rechte der Gefolterten
bleiben auf der Strecke«
Stellungnahme des
Republikanischen Anwaltvereins zum Rumsfeld- Bescheid des Generalbundesanwalts
* Kurz vor Beginn der
sogenannten Münchner Sicherheitskonferenz und kurz nach dem Treffen zwischen
US-Außenministerin Rice und Bundeskanzler Schröder hat Generalbundesanwalt
Nehm entschieden, kein Ermittlungsverfahren gegen US-Verteidigungsminister
Rumsfeld und andere einzuleiten. Der »Republikanische Anwältinnen und Anwälteverein«,
dessen Vorsitzender Wolfgang Kaleck im vergangenen November Anzeige erstattet
hatte, erklärte zu der Entscheidung vom Donnerstag:
Der Generalbundesanwalt erklärte,
daß der Strafanzeige gegen US- Verteidigungsminister Donald Rumsfeld u. a.
wegen der Folter in Abu Ghraib keine Folge gegeben wird.
Es bedürfe keiner Prüfung,
ob das Vorbringen der Anzeigenerstatter geeignet sei, einen die Einleitung
eines Ermittlungsverfahrens rechtfertigenden Anfangsverdacht zu begründen.
Denn das Erfordernis der anderweitigen Verfolgung gemäß § 153f Abs. 2 Satz
1 Nr. 4 StPO sei gegeben. Der Begriff der Verfolgung der Tat sei auf den
Gesamtkomplex und nicht auf den einzelnen Tatverdächtigen und seinen
speziellen Tatbeitrag bezogen auszulegen. Es bestünden keine Anhaltspunkte
dafür, daß die Justiz der Vereinigten Staaten wegen der in der Strafanzeige
geschilderten Übergriffe von strafrechtlichen Maßnahmen Abstand genommen hätte
oder nehmen würde. Mit welchen Mitteln und zu welchem Zeitpunkt gegen weitere
mögliche Tatverdächtige ermittelt werde, müsse den Justizbehörden der
Vereinigten Staaten überlassen werden.
Dazu nimmt der RAV wie folgt
Stellung: Soweit der Generalbundesanwalt (GBA) seinen Bescheid darauf stützt,
daß in den Vereinigten Staaten Ermittlungen und Strafverfahren stattfinden,
richten sich diese ausschließlich gegen untere Befehlsränge. Es ist darauf
hinzuweisen, daß die Anzeigenerstatter in der Anzeige sowie ergänzend am 31.
Januar 2005, gestützt durch ein Rechtsgutachten von Prof. Scott Horton, ausführlich
dazu vorgetragen haben, daß Ermittlungen gegen die politischen und militärischen
Verantwortlichen und Vorgesetzten weder stattfanden noch stattfindet.
Einzelheiten hierzu sind unter http://www.rav.de/news.php nachzulesen. Der GBA
schränkt dementsprechend die Frage, ob der eigentlich zuständige Staat
Ermittlungen führe, auf den »Gesamtkomplex« ein. Mit der Begründung, daß
in den Vereinigten Staaten gegen England, Graner und andere – einfache
Soldaten – ermittelt und ein Strafverfahren geführt werde, macht er sich
die Behauptung des Pentagon zu eigen, es hätte nur eine Handvoll schwarzer
Schafe gefoltert. Danach hätte es keine Anweisungen von Vorgesetzten und
keine Politik gegeben, die Gefangene des Schutzes durch die Genfer
Konventionen beraubt und Folterpraktiken ausgeliefert haben. Genau gegen diese
Argumentation offizieller Stellen aus den Vereinigten Staaten wendet sich die
Strafanzeige.
Es wird zu prüfen sein,
welche Rechtsmittel gegen den Bescheid des GBAs bestehen. Eine solche
Entscheidung kann nicht hingenommen werden. Mit dieser Entscheidung beugt sich
das Recht der Macht. Die Rechte der Gefolterten bleiben auf der Strecke.
Gegenwärtige und zukünftige Despoten werden den Bescheid des GBA abschreiben
und ihre Schlußfolgerung daraus ziehen: Die Kleinen hängen, und die Großen
läßt dann der GBA (unter Hinweis auf die Verfahren gegen die Kleinen) schon
laufen.
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