Gegen die Logik des Krieges
Von Peter Strutynski *
Der NATO-Krieg gegen Jugoslawien, bzw. gegen das, was zu jener
Zeit noch von Jugoslawien übrig geblieben war, bedeutete eine Zäsur in der
Geschichte der NATO und der Bundesrepublik Deutschlands.
Dieser Krieg
wurde geführt, ohne dass ein einziger NATO-Soldat zu Schaden gekommen wäre. Auf
serbischer Seite dagegen wurden zahlreiche Todesopfer unter der Zivilbevölkerung
gezählt, Brücken zerstört, Flüchtlingstrecks und Züge angegriffen, Klöster,
Kirchen und andere Kulturdenkmäler zerstört, Krankenhäuser und Schulen dem Boden
gleichgemacht und Botschaftsgebäude und Fernsehanstalten zerbombt.
Erstmals in ihrer damals 40-jährigen Geschichte trat die NATO in einen Krieg ein
– allerdings ohne sich verteidigen zu müssen, sondern um anzugreifen. Und zum
ersten Mal beteiligte sich das größer gewordene Deutschland an einem Krieg auf
einem Schauplatz, der bislang – einem Diktum des früheren Kanzler Helmut Kohl
zufolge– für deutsche Soldaten Tabu sein sollte. Das war in der Tat ein
gewaltiger Schritt aus einer Phase der außenund militärpolitischen Zurückhaltung
in eine neue Phase selbstbewusster politischer und militärischer
Interessenvertretung.
Nie wieder Krieg ohne Deutschland?
Die Zeit des Kalten Kriegs war dadurch gekennzeichnet gewesen, dass die BRD in
ihrem außenpolitischen Handlungsspielraum einerseits eingeschränkt war (es
galten die alliierten Vorbehaltsrechte), andererseits als Partner der Westmächte
durchaus gleichberechtigt auftreten konnte –wozu auch der wirtschaftliche
Aufschwung wesentlich beitrug. Die letzten Reste der alliierten Vorbehalte
wurden erst mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag und der deutschen Einigung
beseitigt. Im Zwei-plus-Vier-Vertrag hieß es in Artikel 7: „Das vereinte
Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren
Angelegenheiten.“ Allerdings wurde Deutschland darauf verpflichtet, dass „von
deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird“ (Art. 2), dass es„auf Herstellung und
Besitz von und auf Verfügungsgewalt über atomare, biologische und chemische
Waffen“verzichtet (Art.3) und dass die Personalstärke seiner Armee einen
bestimmten Umfang nicht überschreitet (ebd.).
Der Verzicht auf
Massenvernichtungswaffen ist indessen keine wirkliche Beschränkung; sie gilt für
alle Staaten, die den entsprechenden Rüstungskontrollregimen beigetreten sind
(Atomwaffensperrvertrag, Konventionen über biologische und chemische Waffen).
Und die besondere Friedensverpflichtung war in der Sache bereits im Bonner
Grundgesetz enthalten, in dem es in Art. 26, Ziffer 1 heißt:„Handlungen, die
geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche
Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines
Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu
stellen.“
Mit Kriegslügen zum Menschenrechts-DesasterDie
beiden größten und skandalösesten Kriege, an denen sich Deutschland beteiligte
und heute noch beteiligten, waren der Krieg gegen Jugoslawien 1999 und ist noch
heute der Krieg in Afghanistan. Beide wurden angeblich aus „humanitären“ Gründen
geführt. 1999 sollte eine humanitäre Katastrophe verhindert werden. Dazu wurden
der deutschen Öffentlichkeit faustdicke Lüge aufgetischt: Von einem serbischen
Vernichtungsplan der Kosovo-Albaner, dem sog. Hufeisenplan, war die Rede, von
einem Racak-Massaker und sogar von „serbischen KZs“. Die wirkliche humanitäre
Katastrophe trat aber erst ein, als die NATO am 24. März 1999 mit ihren
Bombardierungen begann. Hunderttausende Kosovo-Albaner flüchteten in die
angrenzenden Länder. Im Ergebnis des Krieges wurden rund zweihunderttausend
Serben aus dem Kosovo vertrieben, wurde ein faktisches Protektorat des Westens
errichtet und schließlich– gegen jedes Völkerrecht – ein unabhängiger Staat
ausgerufen.
Mit Lügen war auch der Krieg gegen Afghanistan gepflastert.
Ging es zunächst ausschließlich um die Organisierung dessen, was George W. Bush
als Reaktion auf den 11. September 2001 den „Krieg gegen den Terror“ nannte, so
wurden im Laufe der Zeit zusätzliche Begründungen für den Krieg nachgeschoben.
Die ökonomische und politische Rückständigkeit des Landes waren das eine, was
ins Feld geführt wurde, wenn die Interventionsmächte versprachen, Afghanistan
„aufzubauen“ und demokratische Strukturreformen durchzusetzen. Die fast völlige
Abwesenheit garantierter universeller Menschenrechte (Freiheit, soziale
Gerechtigkeit, Gleichberechtigung der Geschlechter, Recht auf Bildung usw.)
legte es nahe, den Fokus auf den Menschenrechtsdiskurs zu legen. Eine prominente
Rolle im Menschenrechtsdiskurs nahm die Stellung der Frau in Afghanistan ein.
Der Krieg wurde der Öffentlichkeit verkauft als Kampf um die Befreiung der Frau.
Das Ergebnis ist bis heute – nach fast zehn Jahren Krieg! – ein totales
Desaster. Von Frauenrechten kann im Land außerhalb Kabuls keine Rede sein, die
Analphabetenquote ist heute nicht geringer als vor 10 Jahren, die
Jugendarbeitslosigkeit ist stark angestiegen, immer größere Teile der
Bevölkerung leiden an Hunger und Mangelernährung und auch der Terrorismus konnte
weltweit keineswegs eingedämmt werden.
Pervertierung der UN-Charta
Am 19. März 2011 haben die NATO-Staaten USA, Frankreich und
Großbritannien eine Militärintervention gegen Libyen begonnen. Eine
Legitimation ziehen sie aus einer Resolution des UN-Sicherheitsrats [Res. 1973
(2011)]. Die aber ist mindestens ebenso problematisch wie der Krieg selbst. Die
UNO-Charta, die entstanden war aus den Erfahrungen zweier schrecklicher
Weltkriege, gibt ganz klare Antworten: Weder die "Anwendung" noch die
"Androhung von Gewalt sind in den internationalen Beziehungen erlaubt (Art. 2,
Abs. 4). Vom strikten Gewaltverbot gibt es drei Ausnahmen:
- a) Jeder Staat darf sich gegen eine militärische Aggression zur Wehr
setzen (Verteidigungsrecht nach Art. 51).
- b) Im Falle einer "Bedrohung" oder eines "Bruchs des Friedens", kann der
UN-Sicherheitsrat Maßnahmen gegen einzelne Staaten ergreifen: Von Sanktionen
bis hin zu militärischen Maßnahmen (Art. 39 bis 42). Die Maßnahmen müssen
geeignet sein, "den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren
oder wiederherzustellen".
- c) Des Weiteren kann der UN-Sicherheitsrat Maßnahmen anordnen im Falle von
Völkermord oder massiven Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Um es
ganz klar zu sagen: Keine der genannten Bedingungen ist im Fall Libyen erfüllt.
Der UN-Sicherheitsrat hat gegen seine eigenen Prinzipien verstoßen.
Der
häufig strapazierte Hinweis auf eine besondere „Schutzverantwortung“
(„responsibility to protect“), wonach die internationale Staatengemeinschaft
verpflichtet sei, in Staaten einzugreifen, deren Regierungen nicht fähig oder
nicht willens sind, die eigenen Bevölkerung vor systematischen
Menschheitsverbrechen zu schützen bzw. sie sogar selbst begeht, trifft im Fall
Libyen ebenfalls nicht zu. Amnesty international bewertet die
Auseinandersetzungen in Libyen als einen Bürgerkrieg, der ein militärisches
Eingreifen von außen nicht rechtfertige. Das, was die NATO – die am 31. März
die operative Leitung des Krieges übernahm – in Libyen macht, ähnelt sehr stark
dem Vorgehen gegen Jugoslawien vor 12 Jahren: Mit ihren Raketen- und
Bombenangriffen fungiert sie als „Luftwaffe“ der Rebellen von Bengasi und
Misrata. Aus der„Verantwortung zu schützen“ ist längst eine unverantwortliche
Schützenhilfe für die libysche bewaffnete Opposition geworden.
Flugverbotszone – Türöffner zum AngriffskriegSelbst wenn man die
anfängliche Begründung für die Einrichtung einer„Flugverbotszone“ geteilt hat,
müsste auf Grund des Kriegsverlaufs jedem klar geworden sein, dass der Libyen-
Einsatz der NATO zu einem ganz ordinären Angriffskrieg geworden ist, unter dem
Zivilpersonen am meisten zu leiden haben, und zwar auf beiden Seiten der
unklaren Front. Das hat die schwarz-gelbe Bundesregierung besser verstanden als
die grün-sozialdemokratische Opposition. Letztere schlägt unaufhörlich die
Kriegstrommel und fordert eine beherztere Teilnahme der Bundeswehr an dem
NATO-Krieg– aus „humanitären“ Gründen und aus Gründen der „Bündnissolidarität“.
Deutschland, so wird behauptet, habe sich mit seiner partiellen
Kriegszurückhaltung in NATO, EU und UNO isoliert und beschreite einen
gefährlichen„Sonderweg“. Dem wäre nun erstens entgegenzuhalten, dass nur eine
Minderheit der NATO-Mitglieder sich an dem Krieg beteiligt, dass sich - zweitens
- Deutschland im UN-Sicherheitsrat mit der Enthaltung zwar gegen die Supermacht
USA und die alten Kolonialmächte Frankreich und Großbritannien gestellt,
gleichzeitig aber mit den BRIC-Staaten (Brasilien, Russland, Indien, China, die
immerhin fast die Hälfte der Weltbevölkerung repräsentieren) gestimmt hat, womit
sich drittens der Vorwurf des deutschen „Sonderwegs“von selbst erledigt hat.
Friedensbewegung gegen mediales TrommelfeuerDie
Friedensbewegung hat eine relativ klare Haltung zum Libyen-Krieg eingenommen.
Schon das Zustandekommen der UN-Resolution wurde sehr kritisch aufgenommen. Klar
war auch, dass der Westen von Anfang an eine bewaffnete Rebellenbewegung
unterstützte, die für eine andere Machtverteilung im Land kämpfte, mit
Demokratie und Menschenrechten aber höchstens in der Rhetorik etwas zu tun
hatte. Das machte auch den großen Unterschied zu den vorangegangenen
Entwicklungen in Tunesien und Ägypten aus: Dort setzten unbewaffnete
Massenbewegungen die diktatorischen Regime unter Druck und zwangen sie zur
Abdankung; hier agierte eine vergleichsweise dünne zivilgesellschaftliche
Protestbewegung, die alsbald von bewaffneten Formationen unterschiedlichster
Herkunft verdrängt wurde.
Die Friedensbewegung, obwohl entschieden in der
Verurteilung des Gaddafi-Regimes, tat gut daran, sich nicht – wie es die Grünen,
die SPD und die Mainstream-Medien taten– auf die Seite der Aufständischen zu
schlagen, sondern in diesem Bürgerkrieg eine strikte Neutralität einzufordern
und auf das Völkerrecht zu pochen.
Angesichts des medialen Trommelfeuers
– das an die Propaganda gegen Jugoslawien 1998/99 erinnert –blieben allerdings
die Aktionen der Friedensbewegung bescheiden. Über Informationsveranstaltungen
und gelegentliche Mahnwachen im öffentlichen Raum gingen die Aktionen kaum
hinaus. Ein besseres Bild lieferten erst die vielen Ostermärsche ab, in denen
der Libyen-Krieg neben Afghanistan einen großen Stellenwert einnahm. Zu wenig
aber auch dies, wenn man an die Perspektiven des Krieges denkt: Die NATO wird
diesen Krieg so lange führen, bis Libyen entweder ganz oder zumindest teilweise
„befreit“ bzw. in die Abhängigkeit des Westens gebracht sein wird. Und das kann
dauern.
* Dr. Peter Strutynski, Politikwissenschaftler und
Friedensforscher, Lehrbeauftragter an der Universität Kassel; Mitglied der AG
Friedenforschung und Sprecher des Bundesausschusses Friedensratschlag
Dieser Beitrag erschien in: FriedensJournal, Nr. 3,
Mai 2011, S. 13-14.Das FriedensJournal wird vom Bundesausschuss
Friedensratschlag herausgegeben und erscheint sechs Mal im Jahr.
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