Quelle: Friedenspolitischer RatschlagDas neue Strategische Konzept der NATO
Auf dem NATO-Gipfeltreffen am 24./25. April 1999 in Washington verabschiedeten
die 19 NATO-Regierungen ein neues strategisches Konzept, das das erste nach Ende
des Kalten Krieges im November 1991 in Rom verabschiedete strategische Konzept
nach 8 Jahren ersetzt. Die meisten politischen Absichten und Perspektiven waren
damals bereits skizziert worden, insofern kann das neue strategische Konzept als
Weiterentwicklung des Konzepts von Rom gelten.
Die neue Aufgabe: Risikovorsorge
Während die Warschauer Vertragsorganisation sich 1991 auflöste, gab sich der
westliche Militärpakt eine neue Existenzberechtigung und definierte das
sicherheitspolitische Umfeld neu. An die Stelle der "Hauptbedrohung der
Vergangenheit" traten Risiken, die "ihrer Natur nach
vielgestaltig" sind und "aus vielen Richtungen" kommen, "was
dazu führt, dass sie schwer vorherzusagen sind" (Rom, Ziffer 9). Die
Risiken ergaben sich für die NATO "weniger aus der Wahrscheinlichkeit
eines kalkulierten Angriffs auf das Hoheitsgebiet der Bündnispartner", als
vielmehr aus "Instabilitäten", "der Verbreitung von ...
Massenvernichtungswaffen und ballistischer Flugkörper", dem Vorhandensein
großer Militärarsenale, die (wieder) gegen die NATO gerichtet werden könnten
oder auch "der Unterbrechung der Zufuhr lebenswichtiger Ressourcen sowie
von Terror- und Sabotageakten" (Rom, Ziffer 10-13). Regional verortete die
NATO bereits 1991 die Risiken in Mittel- und Osteuropa, dem GUS-Raum sowie am südlichen
Mittelmeer und im Nahen Osten, betonte aber zugleich: "Die Sicherheit des Bündnisses
muss jedoch auch den globalen Kontext berücksichtigen." (Rom, Ziffer 13
und wortgleich Washington, Ziffer 24). Schon 1991 war also die
Out-of-area-Ausrichtung der NATO und damit die Umorientierung auf
Offensivaufgaben beschlossen worden. An dieser Stelle ist hundertprozentige
Kontinuität der NATO-Politik zu verzeichnen. Allerdings ist die Liste der
Sicherheitsrisiken erweitert worden: Neben dem Risiko "des organisierten
Verbrechens" wird "die unkontrollierte Bewegung einer großen Zahl von
Menschen, insbesondere als Folge bewaffneter Konflikte" neu angeführt
(Washington Ziffer 20). Demnach sieht die NATO ihre Sicherheit durch Flüchtlingsbewegungen
beeinträchtigt.
Während sich zur Zeit der Kalten Krieges nur der Warschauer Pakt von der NATO
bedroht sehen konnte, können heute alle Länder, die die NATO als
"Risikofaktor" eingestuft hat, ins Fadenkreuz geraten. Der
Jugoslawien-Krieg war ein erster Anwendungsfall.
Im Rahmen der "Risikovorsorge" definierte die NATO bereits 1991 als
grundlegende Sicherheitsaufgaben (Rom, Ziffer 21):
Die vierte Aufgabe von Rom, das Bewahren des strategischen Gleichgewichts, wurde
fallengelassen und ersetzt durch "Krisenbewältigung" und
"Partnerschaft". Hintergrund ist, dass in Europa keine Militärblöcke
mehr bestehen, zwischen denen ein Gleichgewicht hergestellt werden müsste bzw.
könnte. Die Warschauer Vertragsorganisation ist zerfallen, nicht nur fast alle
mittelosteuropäischen Staaten, sondern auch die Nachfolgestaaten der
Sowjetunion sind über die "NATO-Partnerschaft für den Frieden"
mittlerweile mit der NATO verbündet, so dass in Europa kein eigentliches
Gegengewicht zur NATO mehr vorhanden ist. Der Terminus "Krisenbewältigung"
beschreibt die offensive militärische Ausrichtung, zu der die NATO sich nun
offen bekennt. In diesem Zusammenhang wurde in der Schlussbemerkung ein
wichtiger Satz des 1991er-Dokuments eliminiert: "Dieses Strategische
Konzept bekräftigt erneut den defensiven Charakter des Bündnisses..."
(Rom, Ziffer 58)
Euroatlantischer Raum als zukünftiges Einsatzgebiet der NATO
Das neue strategische Konzept präzisiert das mögliche Einsatzgebiet der NATO.
Allerdings ist die Formulierung "euroatlantischer Raum" nicht
eindeutig und für Interpretationen offen. US-Außenministerin Albright verortet
z.B. die zukünftige NATO geographisch als "eine Kraft des Friedens vom
Mittleren Osten bis nach Zentralafrika." (Zit. in Royal United Services
Institute Newsbrief, Vol. 18,4, April 1998) Dieses Gebiet enthält wichtige
aktuelle und potenzielle Ölfördergebiete wie das Kaspische Meer, den Nahen
Osten und Somalia. Der stellvertretende US-Außenminister Talbott stellte in
Zusammenhang mit der neuen NATO-Strategie klar: "Niemand schlägt vor, dass
wir NATO-Truppen auf die Spratley Inseln entsenden." (Rede vor der
Gesellschaft für Auswärtige Politik, 04.02.1999) Ostasien, damit auch z.B.
Osttimor, liegt also nach gegenwärtiger US-Auslegung außerhalb des
NATO-Gebietes. Hier kommen im Bedarfsfall andere bestehende Militärallianzen,
an denen die NATO-Führungsmacht beteiligt ist, oder Ad-hoc-Bündnisse zum
Einsatz. Die europäischen NATO-Regierungen haben der Beschreibung
"euroatlantischer Raum" zugestimmt und sich von der US-Auslegung des
NATO-Gebiets bisher nicht abgegrenzt. Die prinzipielle Ausweitung des
NATO-Einsatzgebietes geschieht also im Konsens.
Neues Verhältnis zu UNO und Völkerrecht
Während die NATO 1991 noch "die Freiheit und Sicherheit aller ihrer
Mitglieder im Einklang mit den Grundsätzen der Vereinten Nationen ... gewährleisten"
wollte, will das Bündnis nunmehr bei der "Erfüllung seiner grundlegenden
Sicherheitsaufgaben" nur noch "die friedliche Beilegung von
Streitigkeiten in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen
anstreben" (Ziffer 11). Die friedliche Beilegung von Konflikten ist in
Kapitel VI der Charta geregelt. Kommen Soldaten zum Einsatz, bedarf es der
Zustimmung beider Konfliktparteien. In den letzten Jahren sind keine
Blauhelm-Soldaten - mandatiert nach Kapitel VI - mehr zum Einsatz gekommen. Auch
der NATO-Einsatz in Bosnien-Herzegovina stützt sich auf ein UN-Mandat nach
Kapitel VII, in dem es um "Maßnahmen bei Bedrohung und Bruch des Friedens
und bei Angriffshandlungen" (darunter Kampfeinsätze) geht. In diesen Fällen
will die NATO ebenfalls "in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht"
handeln. Dabei denkt sie einerseits an Fälle, in denen die NATO als
Dienstleister im Auftrag der UNO oder OSZE, also mit einem Mandat, tätig wird.
Dazu hat sich die NATO 1994 erstmals bereit erklärt. Andererseits wird im neuen
strategischen Konzept auf die "späteren Beschlüsse in bezug auf
Krisenreaktionseinsätze auf dem Balkan" hingewiesen. Der folgenreichste
solcher Beschlüsse, der Grundlage für den NATO-Angriffskrieg gegen Jugoslawien
war, erfolgte allerdings ohne Abstützung auf ein UN-Mandat. Die NATO
mandatierte sich selbst. Dieses Vorgehen wird im neuen strategischen Konzept
verallgemeinert, also als Prinzip verankert. Damit ist die Grundlage für
weitere NATO-Kriege nach dem Vorbild des Jugoslawien-Krieges gelegt.
Bereits dass die NATO "die primäre Verantwortung" des
UN-Sicherheitsrats "für die Wahrung des Weltfriedens und der
internationalen Sicherheit" anerkennt (Ziffer 15), macht ein gewandeltes
Verhältnis zur UNO deutlich, denn damit weist sie sich selbst gleichfalls
Verantwortung zu - zumindest in ihrem definierten Einsatzgebiet. Die gewünschte
Ausgestaltung des Verhältnisses von NATO zu UNO wird im Abschlusskommuniqué
des Washingtoner Gipfels näher beschrieben (Ziffer 38). Als positive
Kooperationsbeispiele werden die Umsetzung des Dayton-Friedenplans in
Bosnien-Herzegovina, wo die UNO unter Schirmherrschaft der NATO zivil tätig
ist, sowie die Kosovo-Krise genannt, bei der zum damaligen Zeitpunkt mit dem
UN-Flüchtlingswerk zusammengearbeitet wurde. Die NATO verspricht "von Fall
zu Fall künftige Zusammenarbeit dieser Art ins Auge zu fassen". Militärische
Kooperation, bei der die NATO einem UN-Oberbefehl unterstände oder der
Oberbefehl gemeinsam ausgeübt würde, ist dagegen nicht vorgesehen. Die NATO
ist in ihrem eigenen Selbstverständnis der UNO nicht länger untergeordnet.
Die NATO versteht sich als zentrale Organisation im Geflecht
ineinandergreifender Organisationen: Während die NATO ihr Sicherheitsumfeld,
den euro-atlantischen Raum, gestaltet (Washington, Ziffer 12), leisten die
nachgeordneten Organisationen VN, OSZE, EU und WEU "ausgeprägte Beiträge"
(Washington, Ziffer 14-17). Die UNO trägt dabei zu Sicherheit und Stabilität
bei, die OSZE konzentriert sich auf die "Förderung von Demokratie und
Menschenrechten" und "ist besonders aktiv auf den Gebieten vorbeugende
Diplomatie, Konfliktverhütung, Krisenbewältigung und Wiederaufbau nach
Konflikten". Hinsichtlich der EU werden die Einbeziehung der
Petersberg-Aufgaben der WEU in den Amsterdamer Vertrag (darunter fallen auch
Krisenbewältigungseinsätze) sowie die engeren institutionellen Beziehungen zur
WEU gewürdigt (Washington, Ziffer 17). Aus dieser Rolle resultiert, dass die
NATO sich nicht mehr an die UN-Charta und das bestehende Völkerrecht gebunden fühlt.
Insofern fällt die neue NATO-Strategie hinter die zivilisatorisch-rechtlichen
Errungenschaften der internationalen Staatengemeinschaft zurück und markiert
die Rückkehr zum Faustrecht.
Atomwaffen im neuen Strategischen Konzept
Hinsichtlich der Atomwaffen hält die NATO auf absehbare Zeit an der Drohung mit
dem Ersteinsatz fest: "Nukleare Streitkräfte werden weiterhin eine
wesentliche Rolle spielen, indem sie dafür sorgen, dass ein Angreifer im
Ungewissen darüber bleibt, wie die Bündnispartner auf einen militärischen
Angriff reagieren würden." (Washington Ziffer 62, wortgleich: Rom Ziffer
55). Damit ist der Vorstoß von Außenminister Fischer, auf den Ersteinsatz zu
verzichten, erfolglos geblieben. Bereits im Februar hatte er auf der Münchener
Wehrkundetagung dafür plädiert, "die Frage der heutigen Rolle und zukünftigen
Bedeutung einzelner Aspekte des Nuklearen offen und vorurteilsfrei nach dem
Washingtoner Gipfel im Bündnis diskutieren." Nach der Eliminierung der
nuklearen Artillerie und der bodengestützten Kurzstreckenraketen, die 1991 in
Rom im Strategischen Konzept angekündigt worden war, ist an keine weitere
atomare Abrüstung gedacht. Damit steht die NATO-Strategie im Widerspruch zum
Atomwaffensperrvertrag, der in Artikel VI eine Verpflichtung aller
Vertragsparteien vorsieht, "Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen
zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens... und zur nuklearen Abrüstung".
Die verbliebenen Atomwaffen sollen "zur Abschreckung" beitragen. Auch
wenn "die Nuklearstreitkräfte der NATO ... nicht länger auf irgendein
Land" zielen, bedrohen sie prinzipiell Nicht-NATO-Länder. Insofern
widerspricht die neue NATO-Strategie auch dem Gutachten des Internationalen
Gerichtshofes (IGH) von 1996, das die Drohung mit Atomwaffen für völkerrechtswidrig
erklärte.
Während die eigenen Atomwaffen für die NATO ein wichtige militärische
Funktion erfüllen, wird es als Sicherheitsrisiko angesehen, wenn sich andere
Staaten Atomwaffen samt Trägermitteln beschaffen. Als Gegenmittel werden
"Arbeiten an einer Flugkörperabwehr" (Washington Ziffer 56) ausdrücklich
gewürdigt. Inwieweit entsprechende Programme gegen völkerrechtliche
Abmachungen wie den ABM-Vertrag von 1972 verstoßen dürfen, wird offen
gelassen. Ziel der NATO bei ihren Anti-Proliferations-Bestrebungen ist es,
"die Schwachstellen der NATO-Streitkräfte im Einsatz weiter zu reduzieren
und gleichzeitig ihre Flexibilität und Wirksamkeit trotz der Präsenz von
ABC-Waffen, der von ihnen ausgehenden Bedrohung oder ihres Einsatzes
aufrechtzuerhalten", d.h. eigene Kriegshandlungen trotz vorhandener
Massenvernichtungswaffen zu ermöglichen, damit Krieg im Atomzeitalter führbar
zu machen.
NATO-Parlamente sollen Strategisches Konzept diskutieren
Das neue strategische Konzept, das weitreichende Auswirkungen auf die
internationale Sicherheit hat, ist bisher keinen der 19 NATO-Parlamente zur
Ratifizierung vorgelegt worden. Damit wird versucht, öffentliche Diskussionen
um das Dokument zu vermeiden. Da mit der neuen Strategie der NATO-Vertrag von
1949 in der Substanz verändert, gewissermaßen "auf Räder gesetzt"
wird, sollte in Deutschland der Bundestag die NATO-Strategie öffentlich
diskutieren und darüber beschließen. Eine entsprechende Organklage wurde am
18. Oktober 1999 von der Bundestagsfraktion der PDS beim
Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Friedensbewegung sollte sich in dieser
Debatte mit Aktionen und Diskussionsangeboten engagieren, um möglichst viele
Bundestagsabgeordnete zu einer Ablehnung zu bewegen.
Aus: Friedens-Memorandum 2000