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Junge Welt
21.12.2010 / Thema / Seite 10
Das Kreuz mit der KlauselHintergrund. Bestimmungen, die Universitäten auf eine ausschließlich zivilen Zwecken dienende Forschung verpflichten, sind häufig bloße Makulatur. Zusehends gelingt es dem Militär, an bundesdeutschen Hochschulen Fuß zu fassenPeer Heinelt
Am 8. Juli 2009 verabschiedete der baden-württembergische Landtag das
»Gesetz zur Zusammenführung der Universität Karlsruhe und der
Forschungszentrum Karlsruhe GmbH im Karlsruher Institut für Technologie
(KIT)«. Zur Debatte stand dabei, ob die neu geschaffene Institution eine
sogenannte Zivilklausel erhalten soll, in der der Verzicht auf jede Form
militärisch relevanter Forschung festgeschrieben ist.
Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) äußerte sich hierzu wie
folgt – und zeigte en passant, daß an ihm ein veritabler Komiker
verlorengegangen ist: »Ich persönlich – das betone ich auch hier noch
einmal – bin der festen Überzeugung, daß unsere Hochschulen eigentlich
für die Armee eines demokratischen Staates und die beste Ausrüstung
ihrer Soldaten auch forschen dürfen. Ich halte dies übrigens auch für
eine Zivilklausel. Denn wir haben eine zivile Armee, für die man
forschen können soll.«
Daß der Minister sich gezwungen sah, öffentlich einen solchen Nonsens von sich zu geben, war nicht zuletzt dem Engagement der Karlsruher Studierenden geschuldet. Sie hatten sich im Januar 2009 per Urabstimmung mit Zweidrittelmehrheit dafür ausgesprochen, die seit 1956 für das (Kern-)Forschungszentrum Karlsruhe geltende Bestimmung, ausschließlich »friedliche Zwecke« zu verfolgen, auf das neu geschaffene KIT auszuweiten. Seit Mai 2009 hatten zudem 140 Wissenschaftler und Politiker einen internationalen Appell für eine einheitliche Zivilklausel am KIT unterzeichnet; der Aufruf trug unter anderem die Signaturen des Bürgermeisters von Hiroshima, Tadatoshi Akiba, und des Physiknobelpreisträgers Jack Steinberger. Sie alle wollten verhindern, daß am projektierten KIT fürderhin Nuklear- und Waffenforschung unter einem Dach betrieben werden können. Ausgedehnte Kriegsforschung Diese Sorge ist alles andere als unbegründet: Wie die Informationsstelle Militarisierung (IMI) in Tübingen ermittelt hat, ist etwa das Institut für Nachrichtentechnik der Universität Karlsruhe unter der Bezeichnung »Software Defined Radio« an der Entwicklung eines Breitbandkommunikationssystems für die Kriegsoperationen der Bundeswehr beteiligt. Deren zentraler Aspekt ist das »Gefecht mit verbundenen Waffen«, weshalb alle an Gewaltmaßnahmen im Ausland beteiligten Teilstreitkräfte – Heer, Luftwaffe und Marine – sowohl untereinander als auch mit dem Potsdamer Einsatzführungskommando permanent in Verbindung stehen müssen. Ziel sei die »Informationsüberlegenheit im Gefechtsfeld«, erklärt die Bundeswehr; »Information« gilt hier mittlerweile als »entscheidender Faktor in der Kriegsführung«. Auch an unbemannten, »intelligent« und »autonom« agierenden Landfahrzeugen forschen Wissenschaftler der Universität Karlsruhe in Kooperation mit den deutschen Streitkräften (siehe jW-Thema vom 16.2.2010). Das Schicksal einer mehr oder weniger schleichenden Militarisierung – gern euphemistisch als »zivil-militärische Zusammenarbeit« deklariert – teilt die Karlsruher Hochschule mit zahlreichen anderen akademischen Bildungseinrichtungen hierzulande. Kriegsforschung ist mittlerweile ein flächendeckendes Phänomen; betroffen sind mitnichten nur natur- und ingenieurwissenschaftliche Fachbereiche, sondern ebenso die Sozialwissenschaften. Als Reaktion darauf beginnt nun allerdings auch der antimilitaristische Widerstand, sich flächendeckend zu organisieren: An zahlreichen Universitäten haben mittlerweile Studierende und Beschäftigte Arbeitskreise zum Thema gebildet, so in Tübingen, Stuttgart, Frankfurt/Main, Kassel, Braunschweig, Gießen und Köln. Unter dem Motto »Nein zur Militarisierung von Forschung und Lehre« ist für Mai 2011 ein internationaler Kongreß an der TU Braunschweig geplant. Offizielle Unterstützung kommt inzwischen sowohl von den Gewerkschaften ver.di und GEW als auch von der Linkspartei; selbst die Jungsozialisten in der SPD stellen sich mancherorts hinter die Protestierenden. Analog dem Vorbild Karlsruhe fordern sie die Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung ihrer jeweiligen Universität. Erfreut registriert wird in diesem Zusammenhang, daß an mehreren deutschen Hochschulen bereits Selbstverpflichtungen dieser Art existieren. So heißt es beispielsweise in einem Senatsbeschluß der Universität Konstanz von 1991: » (D)er Wissenschaft und Forschung kommt im Hinblick auf die angehäuften Waffenpotentiale in unserer Zeit eine immer größere Verantwortung zu. Der Große Senat der Universität Konstanz erklärt hierzu, daß Forschung für Rüstungszwecke, insbesondere zur Erzeugung von Massenvernichtungswaffen, an der Universität Konstanz keinen Platz hat und auch in Zukunft keinen Platz haben wird.« Vor allzu großer Euphorie allerdings sei an dieser Stelle ausdrücklich gewarnt, denn wie auch immer geartete Zivilklauseln bieten keinerlei Gewähr dafür, daß Kriegs- und Rüstungsforschung nicht doch einen prominenten Platz im Wissenschaftsbetrieb einnehmen. Dies soll im folgenden anhand von drei Beispielen demonstriert werden. »Interventionskultur«Beginnen wir mit einer Hochschule, die die Zivilklausel bereits im
Namen trägt: Die Universität Oldenburg ist nach dem Publizisten Carl von
Ossietzky benannt, der von 1927 bis zur Machtübertragung an die Nazis
1933 die Redaktion der Zeitschrift Die Weltbühne leitete. Für sein
politisches Wirken wurde Ossietzky am 23. November 1936 mit dem
Friedensnobelpreis ausgezeichnet – in Abwesenheit: Der engagierte
Antimilitarist lag zu diesem Zeitpunkt in einem Berliner
Gefängniskrankenhaus, in das man ihn nach einem mehrjährigen Aufenthalt
in nazistischen Konzentrationslagern eingeliefert hatte. Ossietzky starb
am 4. Mai 1938 an den Folgen der während der Lagerhaft erlittenen
Mißhandlungen. Einhergehend mit dem Verweis auf ihren Namensgeber
erklärt die Universität Oldenburg in ihrer Grundordnung, ausschließlich
»friedlichen Prinzipien« verpflichtet zu sein. Landeskunde für SoldatenBegeben wir uns vom niedersächsischen Oldenburg zurück nach
Baden-Württemberg – quasi ins Heimatland der Zivilklausel –, finden wir
auch hier eine ähnlich widersinnige Situation vor: Die Universität
Tübingen verfügt seit Dezember 2009 über eine Regelung, die bestimmt,
daß Lehre, Forschung und Studium »friedlichen Zwecken dienen, das
Zusammenleben der Völker bereichern und im Bewußtsein der Erhaltung der
natürlichen Lebensgrundlagen erfolgen« sollen. Dessen ungeachtet hat an
der schwäbischen Hochschule das Militär Fuß gefaßt: Zwar gelang es
Studierenden im April 2010, eine Podiumsdiskussion mit dem Organisator
der NATO-Sicherheitskonferenz, Wolfgang Ischinger, in den Räumlichkeiten
der Universität zu verhindern, eine Angehörige der deutschen
Streitkräfte jedoch konnte wenig später ungestört eine Lehrveranstaltung
abhalten. DrohnentechnologieApropos Berlin – an der Technischen Universität der Bundeshauptstadt
stellt sich die Situation ähnlich widersprüchlich dar wie in Tübingen
und Oldenburg. Auch die TU Berlin verfügt über eine Zivilklausel; hier
legt ein Senatsbeschluß von 1991 folgendes fest: »Die Mitglieder des
Akademischen Senats sind sich darüber einig, daß an der TU Berlin keine
Rüstungsforschung durchgeführt werden soll. (…) Jede Antragstellerin und
jeder Antragsteller von Forschungsprojekten soll erklären, daß das
betreffende Projekt nicht militärischen Zwecken dient.« Nichtsdestotrotz
ist die Berliner Hochschule an der Entwicklung unbemannter Flugkörper,
sogenannter Drohnen, beteiligt – wie sie unter anderem von den
westlichen Besatzungstruppen in Afghanistan für Spionage- und
Überwachungsaufgaben, aber auch zum Zwecke extralegaler Exekutionen
eingesetzt werden. Fördertöpfe im VisierMilitär- und Sicherheitsforschung sind zwei Seiten derselben
Medaille; beide sind Teil und Ausdruck einer umfassenden Militarisierung
der Gesellschaft. Diese wiederum ist einer tiefgreifenden
Verwertungskrise geschuldet, deren Auswirkungen die an der Peripherie
der Europäischen Union gelegenen Staaten gerade mit voller Härte zu
spüren bekommen. Kapital findet schlicht nicht in ausreichendem Maße
profitable Anlagesphären, was die herrschenden Klassen in den westlichen
Metropolen zwingt, immer brachialer gegen soziale Errungenschaften und
Unbotmäßigkeiten aller Art vorzugehen: Während den einheimischen
Bevölkerungen sogenannte Austeritäts- oder Sparprogramme oktroyiert
werden, die selbst vor der Wiedereinführung der Zwangsarbeit nicht
zurückschrecken, werden dem Westen nicht wohlgesonnene Regimes in den
sogenannten Entwicklungsländern nach Belieben weggebombt, Aufstände
niedergeschlagen – stets im Dienste der »Rohstoff- und
Versorgungssicherheit« sowie der Aufrechterhaltung oder Schaffung
gesellschaftlicher Verhältnisse, die die maximale Ausbeutung
menschlicher Arbeitskraft garantieren. Peer Heinelt ist Politologe und lebt als freier Autor in Frankfurt/Main |