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Junge Welt Dossier zu Europa: http://www.jungewelt.de/themen/index.php?tcid=61 |
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Junge Welt
27.06.2009 / Schwerpunkt / Seite 3
KräftekonzentrationAm Dienstag wird in Karlsruhe über die Klagen gegen den EU-Vertrag von Lissabon entschieden. Es geht um eine Macht- und KlassenfrageAndreas Wehr
Am 30. Juni wird das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung über
die Verfassungsbeschwerden gegen den Lissabonner Vertrag bekanntgeben.
Es geht um Klagen der Bundestagsfraktion der Linken und des
CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler und einiger seiner Mitstreiter. Klagen
gegen die Zustimmung des Bundestags zu europäischen Verträgen hat es
bisher einige gegeben. So etwa gegen den Vertrag von Maastricht. Erfolg
hatten sie nicht. 1993 wurden sie abschlägig beschieden. Schließlich
sind Bundesverfassungsrichter in ihrer Entscheidungsfindung frei, aber
so frei sind sie nun auch wieder nicht.
Vorrang EuroparechtSeitdem wächst aber im bürgerlichen Lager die Sorge darüber, ob man
sich noch auf dem rechten Weg befindet. Die kritischen Wortmeldungen des
Journalisten Heribert Prantl, des Verfassungsrichters Siegfried Broß
sowie von Exbundespräsident Roman Herzog sind nicht ohne Wirkung
geblieben. Sie alle stellen die demokratische Legitimation der EU in
Frage. Sie artikulieren die Angst vor einer ungesteuerten Aufgabe von
Souveränitätsrechten, vor der Entmachtung des Bundestags, ja vor dem
Herabsinken Deutschlands auf den Status eines Teilstaates in einer
europäischen Föderation. Ganz ähnlich kritisiert die Linke, daß mit dem
Vertrag ein Vorrang für das Europarecht festgeschrieben wird. Kritik
kommt auch von den Gewerkschaften. Vor dem Hintergrund skandalöser
Urteile des Europäischen Gerichtshofs gegen Arbeitnehmerrechte versuchen
sie mit einer sozialen Fortschrittsklausel die europäische Demontage des
Sozialstaats zu verhindern. Imperiale DialektikDoch ein Nein des Gerichts zum Vertrag von Lissabon wäre eine
Sensation. Es würde die deutschen und europäischen Verhältnisse auf den
Kopf stellen. Ein solches Nein wird es daher nicht geben, denn es ist
die Bundesregierung, die heute an der Spitze derer steht, die den
Lissabonner Vertrag durch die Instanzen prügeln. Vor allem sie drängt
darauf, daß in Irland so lange abstimmt wird, bis das Ergebnis stimmt.
Für die deutschen Eliten steht ja auch viel auf dem Spiel. Mit dem
Lissabonner Vertrag verdoppelt sich der Stimmanteil Deutschlands im Rat.
Die nationalen Souveränitätsrechte werden weiter eingeschränkt. Die in
den Mitgliedsländern so mühsam erkämpften demokratischen Rechte werden
dadurch abgebaut. »Demokratische Korrekturen wird es nicht geben«Der Vertrag von Lissabon hat eine problematische Legitimation. Ein Gespräch mit Andreas FisahnInterview: Dirk FarkeAndreas Fisahn ist Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht an der Universität Bielefeld und Prozeßbevollmächtigter der Partei Die LinkeDie Entscheidung über den Lissabon-Vertrag ist eine zentrale
Entscheidung über die Zukunft der Europäischen Union. Ist so ein bedeutender
Vertrag, ohne das Volk zu befragen, überhaupt de facto legitimierbar? Nach meiner Meinung ist dies ausgesprochen problematisch. Eine Verfassung, und um nichts anderes handelt es sich bei dem Lissabon-Vertrag, bedarf grundsätzlich immer einer Rechtfertigung. Eine Verfassung wird gedacht als Gesellschaftsvertrag und das heißt, die Gesellschaft, das Volk muß dem Vertrag zustimmen. Das Grundgesetz hat ja genau dies in Artikel 146 auch so gesehen. Eine Volksabstimmung hierüber wäre in der Tat eine ganz bedeutende Legitimationsgrundlage. Der Lissabon-Vertrag wird von neoliberalen Politikern gern damit
angepriesen, daß er die Demokratisierung der EU stärke. Aber sind nicht die
Kompetenzerweiterungen des Europäischen Parlaments angesichts des
institutionellen Demokratiedefizits, wie zum Beispiel die weiterhin nur
indirekte demokratische Legitimation der EU-Kommission, das weiterhin fehlende
Initiativrecht des Parlaments sowie seine fehlende Zuständigkeit in der Außen-
und Sicherheitspolitik, nur Zugeständnisse, um Kritikern noch eine Zustimmung
abzutrotzen? Die strukturellen Verbesserungen sind schon mehr als nur ein Feigenblatt. Sie stellen durchaus eine ernsthafte Erweiterung der Kompetenzen des Parlaments dar. Aber die Frage ist natürlich, reicht das angesichts der enormen Kompetenzfülle der EU aus. Insbesondere im Militär-, Straf- und Außenrecht erweitert der Lissabon-Vertrag die Kompetenzen der EU sehr. Hierbei handelt es sich um intensive Grundrechtseingriffe, und diese bedürfen, gemäß unseres Grundgesetzes, einer Legitimation. Und um diese Kompetenzen zu legitimieren, reichen auch die neu geschaffenen Rechte des Europäischen Parlaments nicht aus. Besteht nicht darüber hinaus die Gefahr, daß mit dem Lissabon-Vertrag
der Prozeß, die demokratische Legitimation der EU zu erhöhen, als
abgeschlossen angesehen wird? Diese Gefahr besteht sehr wohl. Heute gibt es in Europa, und vor allem auch in Deutschland, niemanden mehr, der in bezug auf Europa noch Visionen hat. Ich glaube, sollte der Lissabon-Vertrag tatsächlich ratifiziert werden, daß in absehbarer Zeit in bezug auf eine weitere Demokratisierung nicht mehr viel passieren wird. Weitere demokratische Korrekturen werden nicht mehr stattfinden. Nach Auffassung Ihres Freiburger Kollegen Dietrich Murswiek, der im
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht die konservative Seite um den
CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler vertritt, leidet der Lissabon-Vertrag unter
einem »wohl unbeabsichtigten Konstruktionsfehler«. Er mache den EU-Vertrag zu
einer »europäischen Oberverfassung«, stufe die »Verfassungen der
Mitgliedstaaten zu Landesverfassungen herunter« und gebe dem Europäischen
Gerichtshof (EuGH) die Kompetenz, in innerstaatlichen Verfassungsfragen, die
nationalen Verfassungsgerichte zu korrigieren. Dieses Argument wurde in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht nicht ausführlich erörtert. Das Problem ist: Mit dem Lissabon-Vertrag wird für das Europarecht explizit ein Vorrang festgeschrieben. Nicht nur Gesetze, sondern auch europäische Verordnungen und Richtlinien gehen dem nationalen Recht vor. Und nach dem Vertrag werden die Grundrechte in der EU verbindlich. Über die EU-Grundrechte entscheidet der EuGH. Bundesverfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof sind dann de facto nebengeordnet. Der Lissabon-Vertrag beinhaltet also eine Stärkung des EuGH und eine Schwächung des Bundesverfassungsgerichtes. Der Konfliktfall – also daß die beiden Gerichte unterschiedliche Auffassungen haben –könnte aber weiterhin auftreten und wird nicht gelöst. Vertragsgeschichte: Neue Machtverteilung
Der Vertrag von Lissabon wurde am 13. Dezember 2007 von den 27
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unter portugiesischer
Ratspräsidentschaft unterzeichnet. Er soll den 2005 abgelehnten Vertrag über
eine Verfassung für Europa ersetzen, besteht aber zu 90 Prozent aus dessen
Bestimmungen. Der Vertrag tritt in Kraft, wenn ihn alle 27 Mitgliedstaaten
nach ihren verfassungsrechtlichen Vorgaben ratifiziert haben. Diese
Ratifikation sollte bis Ende des Jahres 2008 erfolgt sein, um ein
Inkrafttreten am 1. Januar 2009 zu ermöglichen. Nach dem ablehnenden
Referendum vom 12. Juni 2008 in Irland, das als einziger Mitgliedstaat eine
Volksabstimmung über den Vertrag durchgeführt hat, konnte dieser Zeitplan
nicht eingehalten werden. Neben Irland wurde er bisher auch in der
Bundesrepublik, in Tschechien und in Polen nicht ratifiziert. Der Vertrag
soll nunmehr »am ersten Tag des auf die Hinterlegung der letzten
Ratifikationsurkunde folgenden Monats« (Artikel 54, Absatz 2) in Kraft
treten.
Neu sind mit diesem Vertrag u. a. das Amt eines Präsidenten des Europäischen Rates, d. h. des Gremiums der Regierungs- und Staatschefs, das Amt eines EU-»Außenministers«, Die Ausweitung der »Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik« u. a. durch den Ausbau der Europäischen Verteidigungsagentur, die Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen im Rat und die Einführung der doppelten Mehrheit in Abstimmungsverfahren ab 2014. Dabei müssen mindestens 15 Mitgliedsstaaten mit je einer Stimme – also 55 Prozent – für eine Beschlußvorlage stimmen. Außerdem müssen die zustimmenden Staaten mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren. Länder wie Spanien und Polen verlieren durch diese Regelung im Vergleich zur bisherigen an Stimmengewicht, während Länder wie Frankreich und die Bundesrepublik erheblich gewinnen. Madrid und Warschau lehnten daher diese Bestimmungen zunächst ab. Im Mai 2008 reichten verschiedene Organisationen und Einzelpersonen, darunter die Bundestagsfraktion Die Linke, Verfassungsbeschwerde gegen den Lissabon-Vertrag ein. (jW)
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